Holzterrasse mit Mängeln
Fehlerhaft geplant – Schaden vorprogrammiert!
Holzterrassen mit regionalen (europäischen) Hölzern sind beliebt. Durch eine fehlerhafte Beratung und Planung kann der Traum zum Alptraum werden. Die Schadensrisiken für Ausführende sind hoch! Eine qualifizierte Planung und Ausführung kann Ärger vermeiden.
Mangelhafte stehende Keilzinkenverleimung
© Helmut KönigDie hier vorgestellten, mangelhaft verarbeiteten Holzterrassen waren in den Allgäuer Voralpen auf knapp 700 Meter über dem Meeresspiegel bei hochwertigen Wohngebäuden verbaut worden.
Die Objekte: Beim ersten Objekt war es der Wunsch des Architekten, dass das Eichenparkett aus dem Wohnbereich optisch in die Terrasse übergehen sollte. Die Bauherrschaft wünschte die Verwendung von regionalem Holz. Aus diesem Grund wurde ein Terrassenbelag in der Holzart Robinie als keilgezinkte Terrassendiele (stehende Keilzinken) mit Abmessungen von 120 x 22 mm und Längen von 5 m und 6 m ausgewählt. Die Befestigung erfolgte mit einer sichtbaren Verschraubung (zwei Stück pro Brett und Auflagepunkt) auf einer Unterkonstruktion aus aufgeständerten Aluminiumprofilen. Als Terrassengeländer waren geschlossene Stahlbleche montiert. Konstruktiv gab es außer den Fugen zwischen den Terrassendielen keine Belüftungsöffnungen zur Unterkonstruktion, da der Terrassenbelag zwischen Haus und Stahlblechen nahtlos eingebaut war.
Beim zweiten Objekt wurde eine Terrasse saniert und erweitert. Hierbei wurden auch keilgezinkte Terrassendielen verwendet, allerdings mit liegenden Keilzinken und mit Abmessungen von 120 x 23 mm und Längen von 3 m bis 5 m. Die Montage erfolgte ebenfalls auf einer Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen. Die Befestigung erfolgte mit Terrassenclips, welche in eine seitliche Nut in den Dielen eingeführt und mit der Unterkonstruktion verschraubt wurden. Hierdurch waren keine Schrauben in den Dielen vorhanden.
Schadensbilder: Beim ersten Objekt wurde bereits drei Jahre nach Fertigstellung erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde bemängelt, dass die Keilzinkenverleimungen der Terrassendielen aufgehen, die Teassendielen am freien Ende zum Garten deutlich nach oben „schnabeln“ und viele Bretter an den Keilzinkungen beim Begehen stark nachgeben würden. Aufgrund leider erfolgloser Nach-besserungen wurden die Terrassen ein Jahr später durch den Sachverständigen begutachtet. Die behaupteten Mängel hatten sich bestätigt. Zusätzlich wurden einige weitere Mängel festgestellt.
Der zulässige Abstand der Unterkonstruktion war deutlich überschritten. Das Fugenbild in Längs- und Querrichtung variierte von > 10 mm bis 0 mm. Die Längsstöße der Terrassendielen waren nur auf einer Aluminiumunterkonstruktion von nur 50 mm Breite gestoßen und die Verschraubungen waren vielfach zu tief eingedreht. Die Keilzinkenverleimungen hatten sich teilweise stark, um bis zu 5 mm und mehr, aufgestellt, sodass eine erhebliche Verletzungsgefahr bestand. Weiterhin wurde festgestellt, dass im Terrassenbelag versenkte Steckdosen mit Wasser „gefüllt“ waren (Lebensgefahr!). Im Bereich der Flachdachabläufe gab es keinerlei Revisionsöffnungen, sodass ohne einen Teilrückbau der Terrassenbeläge keine Wartung und Reinigung möglich war. Am Anschluss der Terrassen zum Wohnhaus und dem Geländer betrug die Fugenbreite teilweise nur 10 mm, zudem waren keine Entwässerungsrinnen vorhanden.
Im zweiten Fall war das Schadensbild der Terrassendielen sehr ähnlich und wurde nach zwei Jahren bemängelt. Hinzu kam, dass viele Schrauben der Terrassenclips am Übergang zur Aluminium-Unterkonstruktion gebrochen waren. Hierdurch wurden die Terrassendielen lose und hatten sich durch Belastung und Bewitterung in der Lage verschoben und „klapperten“ beim Begehen. Zusätzlich wurde bei beiden Holzterrassen die stark vergraute und fleckige Oberfläche bemängelt.











