Beanstandeter Brückenbelag

Wilhelm Seewitz | Damir Mioc,

Fugen im Belag – aber keiner fällt durch?

Der Belag einer Brücke, die über ein Flüsschen in Salzwedel führt, war nicht mehr ausreichend tragfähig und musste erneuert werden. Auch die Brückenkonstruktion wurde umfangreich repariert.

Der alte, nicht mehr tragfähige Brückenbelag

© Wilhelm Seewitz

Der Belag einer Brücke, die über die Jeetze in Salzwedel führt, war verschlissen und musste aufwendig erneuert werden. Es war ein neuer Belag aus Kanthölzern in Lärche geplant. Weitere Vorgaben gab es vom Auftraggeber nicht. Auftrag und Angebot führten zum Vertragsabschluss.

Schadensbild: Der Schaden an sich war der verschlissene, nicht mehr ausreichend tragfähige Brückenbelag aus Kanthölzern und Bohlen. Bei der Erneuerung gab es keinen Schaden, allerdings weigerte sich der Auftraggeber, die Arbeiten der Zimmerei zu bezahlen. Der Belages wurde demontiert, ordentlich abgebaut und das Holz entsorgt. Dann wurde das Tragwerk repariert, ergänzt und es wurden ordentliche Auflager geschaffen, um den neuen Belag aus Lärchen-Kanthölzern in ganzer Länge (Brückenbreite) über die Stahlkonstruktion montieren zu können.

Brückenbelag neu verlegt und befestigt

© Wilhelm Seewitz

Schadensursache: Es ist hier die umfangreiche Reparatur zu bewerten, denn der eigentliche Schaden war und ist der alte und verfaulte Brückenbelag. Die Stahlteile erhielten einen Farbanstrich und auch damals feuerverzinkte Bauteile wurden gegen Verrostung behandelt und so geschützt. Hier ist der beanstandete Holzbelag Gegenstand der Begutachtung und Bewertung.

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Angleichung des Brückenbelages zur Straße

© Wilhelm Seewitz

Schadensbehebung: Für die Erneuerung des Brückenbelages wurden die Kanthölzer aus Lärchenholz auf dem Abbundplatz zugeschnitten, ausreichend bearbeitet und entsprechend mit Holzschutzmittel behandelt. Dann wurden die Kanthölzer zur Baustelle transportiert und auf den vorbereiteten Auflagern montiert. Die Kanthölzer wurden nebeneinander aufgelegt, ausgerichtet und befestigt. So entstand der ausreichend tragfähige Brückenbelag. Dabei sind auch teilweise ungleiche Fugen von Holz zu Holz entstanden. Die bei der Montage des Belages bzw. durch das Schwinden des Holzes entstandenen Fugen sind gewollt und in diesem Fall auch unbedenklich (Abfluss des Regenwassers, Schadensvermeidung). Hier ist ja kein gespundeter Belag eingebaut worden, sondern ein Kantholzbelag. Die Stahlkonstruktion insgesamt wurde demnach ordnungsgemäß repariert und ergänzt. Der Höhenangleichung der Auf- und Abfahrt zur und von der Brücke wurde Rechnung getragen.

Der Auftraggeber hat aber das erarbeitete Gutachten nicht anerkannt und weiterhin auf eine Änderung des Belages bestanden. Er bestand darauf, dass alle Fugen geschlossen werden müssen. Die Sache ging vor das Landesgericht und der Auftraggeber hat den Prozess letztlich verloren. Er wurde verpflichtet, die gesamten Kosten und Aufwendungen zu begleichen. Die Tragik an dieser Geschichte war, dass er quasi zeitgleich zu diesem Urteil Insolvenz anmelden musste.

Auszug aus mikado 1.2024

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