GaLaBau
BGL: Wettbewerbsnachteile für GaLaBau-Unternehmen befürchtet
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist verärgert über die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes. „Der aktuelle Vorschlag beeinträchtigt die Chancengleichheit und den fairen Wettbewerb zwischen Betrieben der öffentlichen und der privaten Hand aus dem Mittelstand – hiervon sind auch die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus betroffen “, erklärte BGL-Präsident August Forster. So sieht die geplante Neuregelung vor, dass Kommunalbetriebe in interkommunalen Zweckverbänden sich gegenseitig ihre Leistungen garantiert umsatzsteuerfrei anbieten können. „Mit dieser Umsatzsteuerprivilegierung für kommunale Betriebe greift die Bundesregierung aktiv in den Wettbewerb ein und schwächt damit den Mittelstand“, fügt Forster an.








