Löschwasserbehälter

Klaus W. König,

Löschwasser für Windenergieanlagen

Windenergieanlagen (WEA) brennen selten. Falls es doch geschieht, wird es für Immobilien oder Waldflächen in der Umgebung gefährlich, denn an exponierten Standorten fehlt es an meist an Löschwasser. Kommunen können im Einzelfall ein Reservoir einfordern.

Brand einer Windenergieanlage im Jahr 2013: Innerhalb einer Stunde stand eines der drei Rotorblätter in Flammen und stürzte mit seinen neun Tonnen Gewicht in ein angrenzendes Waldstück. © Christoph Breithaupt

Auf dem Höhenzug des Langenhard im badischen Lahr brannte am 8. Februar 2019 zum zweiten Mal ein Rotorblatt nach einem technischen Defekt im Generatorhaus. Der großen Höhe wegen konnten die Feuerwehren aus Lahr und Seelbach auch diesmal wie am 25. September 2013 nichts anderes tun, als das Windrad „kontrolliert ab brennen“ zu lassen und mit der Polizei die Umgebung abzusperren. Es galt, einen Waldbrand zu verhindern. Nach fünf Stunden, morgens gegen acht Uhr, war das Feuer schließlich erloschen. Der enstandene Schaden betrug mehrere Hunderttausend Euro. 2013 betrug die Schadenssumme gar mehrere Millionen Euro, nachdem innerhalb einer Stunde eines der drei 38 Meter langen Rotorblätter in Flammen stand und mit seinen Neun Tonnen Gewicht in ein an grenzendes Waldstück fiel. Die Anlage wurde 2016 wieder aufgebaut. Drei Windräder stehen seit 2005 auf dem Langenhard bei Lahr. Der dortige Bautyp ist weltweit 800 Mal errichtet worden.

Informationssystem bundesweit gültig
Brände können insbesondere in der Gondel, im Turm und in der Umspannstation entstehen. Typische Ursachen sind Blitzschlag, Fehler in elektrischen Einrichtungen, Funkenflug durch Überlastung mechanischer Bremsen sowie feuergefährliches Arbeiten im Rahmen von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Brennbare Komponenten sind Elektrokabel, Getriebe-, Transformator- und Hydrauliköle, das Maschinenhaus selbst wie auch die meist aus glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigten Rotorblätter. Hilfestellung zum Erreichen des Einsatzortes bietet unter anderen das bundesweit gültige Notfallinformationssystem für Windenergieanlagen (WEA NIS).

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Die Löschwasserbehälter wurden als Betonfertigteile geliefert, die Halbschalen in die Baugruben versetzt und vor Ort montiert. Die Fertigteilbauweise hat den Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit. © Mall

Wer ist für Löschwasser verantwortlich?
Windanlagenbetreiber müssen per Gesetz kein Löschwasser bereithalten. Grundsätzlich ist das Vorhalten von Löschmitteln Aufgabe der Gemeinden, wie auch das Aufstellen, Ausrüsten und Unterhalten einer Feuerwehr – geregelt in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Doch wo die Zumutbarkeit oder Leistungsfähigkeit einer Kommune endet, kann sie im Zuge der Baugenehmigung zum Beispiel das Bereitstellen dezentraler Löschwasserreserven fordern. In Bayern bestimmt die Kreisbehörde, dass im Außenbereich die Eigentümer eines Objekts für die ausreichende Bereitstellung geeigneter Löschmittel verantwortlich sind. Empfehlenswert ist in allen Bundesländern, dass Anlagenbetreiber den vorbeugenden Brandschutz und das Anlegen von Löschwasservorräten vorab mit ihrer Versicherung klären. So werden an entlegenen Standorten zu nehmend unterirdische Behälter aus Stahlbeton gemäß DIN 14230 gebaut und mit Trink- oder Regenwasser gefüllt.

Die drei unterirdischen Tanks sind auf dem Gelände des Windparks verteilt und nicht miteinander verbunden. © Mall

Beispiel Windpark Kreuzstein
Auf einem seit dem Orkan Kyrill 2007 fast baumlosen Hochplateau im Kaufunger Wald, östlich von Kassel, entstand zwischen Juli 2016 und September 2017 der Windpark Kreuzstein. Acht WEA können seither 21.000 Haushalte in Kassel mit Strom versorgen. Da die Windräder von Wald umgeben sind, verlangte das Brandschutzkonzept den Bau von drei Löschwasserbehältern mit je 32 m³ Nutzvolumen. Diese wurden als Betonfertigteile geliefert, die Halbschalen per Autokran in die Baugruben versetzt und von einem Team des Herstellers vor Ort montiert.

Die Tanks sind auf dem Gelände des Windparks verteilt und nicht miteinander verbunden. Die Fertigteilbauweise hat den Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit. Sämtliches Zubehör gemäß DIN 14230 war Bestandteil der Lieferung.


Technische Details
Produktdaten unterirdische Löschwasserbehälter
Löschwasserbehälter unterirdisch: Fab. Mall, 3 x Typ LW 32, je 32 m³ Nutzvolumen als Großbehälteranlage in mehrteiliger Bauweise aus Stahlbetonfertigteilen
Pumpensumpf und Luftpolster: gemäß DIN 14230
Saugrohr inkl. Dichtungseinsatz: DN 125/100
Lüftungsrohr aus Edelstahl 1.4391: DN 100, ca. 1,0 m über Gel.
Saugleitung inkl. Kupplung aus Edelstahl 1.4391: ca. 0,3 m über Gel. mit Hinweisschild „Löschwasser-Saugleitung“
Schachtaufbauten: gemäß DIN 4034 Teil 1
Abdeckplatten: SLW 60
Lastbild der Schachtabdeckung: Klasse D 400
Ausführung Tiefbau: Helmut Beisheim GmbH & Co KG, Bebra
Lieferung und Montage: Mall GmbH

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