Krane + Hebebühnen

Martin Schrüfer,

Gerüstbau: Neuer Mindestlohn gilt seit dem 1. September 2014

Mit Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger am Freitag, 29. August 2014, ist der Mindestlohn im Gerüstbauhandwerk zum 1. September 2014 allgemeinverbindlich in Kraft getreten. Ab dem 1. September 2014 gilt damit ein Mindestlohn in Höhe von 10,25 €. Ab dem 1. Mai 2015 beträgt der Mindestlohn 10,50 €.

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