Krane + Hebebühnen

Martin Schrüfer,

IPAF: Turmdrehkrane für Unterhaltungszwecke ungeeignet

Auf einigen der vergangenen Baumessen konnte man sie sehen. Personen, die zu Vergnügungszwwecken angehoben und durch die Luft geschwenkt wurden. Die IPAF, eine Non-Profit-Mitgliederorganisation, die den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik weltweit einsetzt, tritt für ein Verbot des Einsatzes von Kranen für Vergnügungszwecke auf professionellen Baumessen ein.

Krane + Hebebühnen: IPAF: Turmdrehkrane für Unterhaltungszwecke ungeeignet
Die FEM (Fédération Européenne de la Manutention), die Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik, spricht sich deutlich gegen die Verwendung von Turmdrehkranen zum Unterhaltungszweck aus. (Abb.: IPAF)

IPAF begrüßt das Positionspapier der FEM Produktgruppe Krane und Hebezeuge, in dem betont wird, dass Turmdrehkrane für das Heben von Lasten konstruiert wurden und nicht zum Heben von Personen, und dass sie für Unterhaltungszwecke ungeeignet sind. Es wurde gleichzeitig bestätigt, dass auf der CONEXPO-CON/AGG keine derartigen Vergnügungsfahrten zugelassen würden.

FEM (Fédération Européenne de la Manutention) ist die Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik. In dem Grundsatzpapier vom 7. November 2013 erklärt das Komitee für Turmdreh- und Hafenkrane der FEM: "Turmdrehkrane werden im Allgemeinen für das Heben von Lasten entwickelt und konstruiert, was ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht. Alle anderen Verwendungen sind nicht vom Hersteller genehmigt. Wenn der Bediener eines Turmdrehkrans entscheidet, den Turmdrehkran nicht entsprechend der durch den Hersteller beschriebenen bestimmungsgemäßen Verwendung einzusetzen, ist er laut nationaler Arbeitssicherheitsvorschriften für die Erstellung einer Gefahrenanalyse verantwortlich und verfährt auf eigene Verantwortung."

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