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Susanne Frank,

RAL Gütezeichen vereinfacht öffentliche Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen müssen eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen, damit sie im Einklang mit der Vergabeverordnung stehen. Mit Hilfe des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten (RAL-GZ 509) können Auftraggeber im Abbruchgewerbe den Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringern.

Grund sind die strikten Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V., die Leistungen und Produkte erfüllen müssen, um das RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten zu erhalten. Sie beziehen alle Aspekte der Abbrucharbeiten ein, von der Qualifikation des Personals über die eingesetzten Geräte bis hin zur Planung und Ausfüh-rung der Arbeiten.

Bei Sprengungen ist beispielsweise die Anwesenheit eines Bauleiters mit mindestens fünfjähriger Sprengerfahrung und Sprengerlaubnis erforderlich. Auch die Art und Anzahl der dabei eingesetzten Geräte vom Signalgeber bis zur Zündmaschine sind detailliert festgelegt. Besonders strenge Anforderungen sehen die Güte- und Prüfbestimmungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sowie für Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien vor.

Vergabestellen können deshalb die Güte- und Prüfbestimmungen „Abbrucharbeiten. Güte-sicherung RAL-GZ 509“ als Kriterien der Bietereignung und der technischen Spezifikation heranziehen und mit der Vorlage des RAL Gütezeichens Abbrucharbeiten als erfüllt ansehen. Bieter, die nicht das RAL Gütezeichen vorweisen, können an diesen Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie die Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen und dies durch ein Prüfzeugnis nachweisen.

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Wie Vergabestellen die RAL Gütesicherungen und RAL Gütezeichen bei Ausschreibungen nutzen und das Verfahren damit vereinfachen können, beschreibt die . Herausgegeben wird sie von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.

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