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Umgang mit Recyclingmaterial nicht unnötig verschärfen
Acht Verbände wenden sich mit einem Brandbrief an die Ministerpräsidenten der Länder. Sie fordern, dass Altglas, Altpapier, Schrotte, Verpackungsabfälle, Altholz, Böden und auch Recyclingbaustoffe auch künftig nicht als allgemein wassergefährdend eingestuft werden.
Den Recycling- und Entsorgungsverbände geht es um die geplante Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das Problem: Der federführende Umweltausschuss hat die Streichung des § 3 Abs. 2 Satz 3 aus der Kabinettsfassung empfohlen (vgl. Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache 77/1/14).
Die Streichung des § 3 Abs. 2 Satz 3 bewirkt, so die Verbände, dass alle festen Gemische pauschal als allgemein wassergefährdend eingestuft werden – selbst dann, wenn aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaft nicht zu besorgen ist. Betroffen sind damit auch Altglas, Altpapier, Schrotte, Verpackungsabfälle, Altholz, Böden und auch Recyclingbaustoffe der besten Klasse (RC I o. ä.) in einer Anzahl von Bundesländern.
Würde der Bundesrat dem folgen, hätte dies gravierende Auswirkungen für die gesamte Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Die Verbände baten daher darum, sich dafür einzusetzen, dass die Ziffer 6 im Plenum des Bundesrates keine Mehrheit bekommt. Die Recyclingverbände weisen außerdem darauf hin, dass es schon heute der Vollzugspraxis in den Ländern entspricht, die Unbedenklichkeit von Sekundärrohstoffen unter Wassergefährdungsaspekten zu berücksichtigen Neben dem Deutschen Abbruchberand (DA) haben sich in dem Schreiben der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), der Baustoff Recycling Bayern, der Deutsche Abbruchverband (DA), der Verband Deutscher Metallhändler (VDM), die Bundesvereinigung Baustoffrecycling (BRB), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Rohstoff- und Wasserwirtschaft (BDE) und der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt, denn am 23.05.2014 wird der Bundesrat über die AwSV abstimmen.








