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Martin Schrüfer,

ZDB: Keine (Teil)-Privatisierung der Autobahngesellschaft gefordert

"Die neu zu gründende Autobahngesellschaft muss zu 100 % in der Hand des Bundes bleiben. Dieses muss auch genau so im Grundgesetz verankert werden. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater oder auch eine nur teilweise Privatisierung der zu gründenden Gesellschaft lehnen wir ab", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, in Berlin.

Pakleppa weiter: „Private Investoren erwarten hohe Renditen, dieses führt in aller Regel zur Forderung nach einer Erhöhung der Maut, was wiederum zu einer höheren Belastung der Nutzer und Steuerzahler führt. Eine Infrastrukturgesellschaft ist nicht dazu da, die Renditeerwartung der Versicherungswirtschaft und internationaler Finanzinvestoren zu befriedigen.“

Aufgabe der neuen Gesellschaft ist es, die Prozesse der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen effizienter zu gestalten und die Koordinierungs- und Kontrollkompetenzen des Bundes zu stärken. Dazu gehört, notwendige Finanzmittel für die Umsetzung der strategischen Ziele auf Gesamtnetzebene bereitzustellen und mit der Planung, Vergabe und Durchführung von Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Erhalt und Betrieb auf dezentraler Ebene zu koordinieren. „Diese Aufgabenbeschreibung unterstützen wir. Wir haben derzeit kein finanzielles Problem bei der Infrastrukturfinanzierung, sondern ein Umsetzungsdefizit", erläuterte der ZDB-Hauptgeschäftsführer die Position der mittelständischen Bauwirtschaft.

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"Die Erfahrungen in Frankreich zeigen zudem, dass eine schrittweise Privatisierung des Autobahnnetzes über die Vergabe von Strecken-Konzessionen an private Anbieter (sog. Netz-ÖPP) nicht im Interesse der Nutzer ist. Die Umsetzung der drei ÖPP-Staffeln führt zu einer Zerstückelung des Autobahnnetzes und zu einer schleichenden Privatisierung. „Wir lehnen daher den verstärkten Einsatz von ÖPP beim Ausbau und Erhalt der Infrastruktur ab und fordern einen sofortigen Stopp der weiteren ÖPP-Vergabe", so Pakleppa abschließend.

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