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ZDB: Keine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 km/h fahren können, ist endgültig vom Tisch. Nach intensiven Gesprächen des ZDB mit Versicherungswirtschaft und Bundesjustizministerium verabschiedete der Bundestag nun ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften, dem auch der Bundesrat bereits zugestimmt hat. „Darin ist nun eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen enthalten. Mit dieser Entfristung werden Mehrkosten in Millionenhöhe für die Bauwirtschaft dauerhaft verhindert“, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
