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Martin Schrüfer,

ZDB: Neustart der Mantelverordnung gefordert

Vor über 10 Jahren wurde vom seinerzeitigen Bundesumweltministerium eine bundeseinheitliche Verwertungsverordnung für mineralische Bau- und Abbruchabfälle angekündigt. Nachdem im Planspiel zur Mantelverordnung von Ländern und Wirtschaft erhebliche Kritik an dem im Sommer 2015 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten Arbeitsentwurf geäußert wurde, soll nunmehr bis Herbst 2016 der Referentenentwurf erstellt werden.

Mit den vom BMUB im Rahmen der Beiratssitzung zum Planspiel im Mai 2016 angekündigten Nachbesserungen werden, laut dem ZDB, die grundsätzlichen Mängel der Mantelverordnung nicht behoben. So fehlt nach wie vor ein durchgängiges Regelwerk, das die Verantwortung des Bauherrn für Schadstoffuntersuchungen im Vorfeld der Baumaßnahmen sowie eine Planung der Abfallverwertung im Sinne einer Kreislaufwirtschaft regelt. Die weiterhin fehlende Harmonisierung von Ersatzbaustoffverordnung und Deponieverordnung ist für die Bau- und Recyclingbranche nicht hinnehmbar.

Die vom BMUB angekündigte Verschiebung der Novellierung der Grundwasserverordnung stellt zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der übrigen Teile der Mantelverordnung in Frage. Auch eine derzeit diskutierte Herauslösung der Ersatzbaustoffverordnung wäre kontraproduktiv, da damit die Chance auf eine Harmonisierung der einzelnen Verordnungen auf lange Sicht vergeben würde.

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Aus diesen Gründen fordern ZDB und BGRB einen grundlegenden Neustart der Mantelverordnung.

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