Wirtschaft & Verbände

BG Bau: Risiken durch UV-Strahlen ernst nehmen

Auch wenn man es nur schwer glauben will: Der Sommer steht auch in Deutschland an! Wer im Freien auf der Baustelle arbeitet, muss sich schützen, denn UV-Strahlen können die Hautzellen empfindlich schädigen und Hautkrebs auslösen.

Durch UV-Strahlen ausgelöste Hauttumore sind im Jahr 2015 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Außer Erkrankungen wie Sonnenbrand, Hitzschlag, Sonnenstich oder Augenprobleme, die die Berufstätigen unter freiem Himmel in der warmen Jahreszeit erleiden können, drohen auch längerfristige Hautschäden durch Sonnenstrahlen.

Besonders betroffen sind Kopf und Gesicht, Nacken, Hände sowie die Arme. Durch UV-Strahlen kann die Erbsubstanz (DNA) in den Zellkernen der Hautzellen geschädigt und die Immunabwehr geschwächt werden. So können sich langsam über Monate oder Jahre und ohne typische Symptome wie Schmerzen oder Juckreiz bösartige Tumore bilden.

Deshalb ist ein wirksamer Schutz vor UV-Strahlen laut BG Bau unbedingt notwendig. So gehört es zu den Pflichten der Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Möglichkeiten wahrzunehmen, um die Beschäftigten zu schützen. Dazu zählen in erster Linie technische Maßnahmen, wie Schattensegel, Sonnenschirme und UV-absorbierende Fenster an Fahrzeugen.

Wenn das nicht geht oder auch ergänzend, kommen organisatorische Schutzmaßnahmen in Frage. Beispielsweise können durch geschickte Planung Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe so angeordnet werden, dass die Mitarbeiter möglichst wenig der UV-Strahlung ausgesetzt sind: Etwa durch möglichst frühen Beginn der Tätigkeiten, Innenarbeiten in der Mittagszeit und Pausen an schattigen Orten.

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Zusätzlich müssen sich die Beschäftigten durch persönliche Maßnahmen schützen. Vor allem ist dicht gewebte Kleidung geeignet, die den Körper, inklusive Arme und Beine und den Kopf, bedeckt, so die BG Bau. Gute Dienste kann eine Kopfbedeckung mit breitem Rand leisten, denn wichtig ist auch der Schutz von Ohren und Nacken. Außerdem sollten Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden.

Weil übliche Schutzhelme in der Regel keinen ausreichenden UV-Schutz für Ohren, Nacken und Gesicht bieten, sollte dort vor der Arbeitsaufnahme ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30 ausreichend dick aufgetragen werden. Nach zwei Stunden sollte die Prozedur wiederholt werden.

Über mögliche Gefahren durch Hitze und UV-Strahlen sowie die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen die Arbeitgeber ihre Beschäftigten unterweisen. 

Weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet unter:

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