Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 9\2020Rechtstipp: Schuldanerkenntnis mit Abschlagszahlung
Mit der vorbehaltlosen Bezahlung von Abschlagsrechnungen über zusätzliche Leistungen erkennt der Auftraggeber dem Grunde nach an, dass diese Leistungen besonders zu vergüten sind.
