Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 9\2020Rechtstipp: Schuldanerkenntnis mit Abschlagszahlung

Mit der vorbehaltlosen Bezahlung von Abschlagsrechnungen über zusätzliche Leistungen erkennt der Auftraggeber dem Grunde nach an, dass diese Leistungen besonders zu vergüten sind.

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