RechtstippBedenken anmelden verpflichtend?
Die gesetzliche Bedenkenhinweispflicht soll den Auftragnehmer von der Haftung für ein mangelfreies Werk freistellen, wenn er zuvor den Auftraggeber darauf hinweist. Der Bauunternehmer schuldet jedoch nicht die Erstellung eines Werks unter Abweichung der ihm vorgelegten Planung.
