Aktion BauZukunft: Ein Signal aus Berlin:
So will Bauministerin Verena Hubertz den Wohnungsbau beschleunigen
In Zeiten knapper Wohnungen, hoher Baukosten und wachsender sozialer Spannungen setzt die Bundesregierung auf ein Instrument, das richtungsweisend sein könnte:
den sogenannten „Bau-Turbo“. Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung reagiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Führung von Bauministerin Verena Hubertz auf die Baukrise mit einem Maßnahmenpaket, das nicht nur den rechtlichen Rahmen verändert, sondern auch neue Handlungsspielräume für Städte und Gemeinden schafft.
Hubertz macht Tempo – und Hoffnung
Verena Hubertz formuliert das politische Ziel deutlich: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird – weil jedes Zuhause zählt.“
Diese Aussage markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Baupolitik. Mit verkürzten Genehmigungszeiten, größerer Flexibilität im Planungsrecht und einer gestärkten kommunalen Selbstverwaltung will die Bundesregierung Hürden abbauen, die den Wohnungsbau bisher lähmten. Damit folgt sie dem Grundsatz: Die Entscheidungshoheit bleibt vor Ort, aber das Regelwerk wird entschlackt – zugunsten der Geschwindigkeit und gegen die Wohnungsnot.
Gesetzliche Neuerungen mit weitreichender Wirkung
Kernstück des Gesetzes ist der neu eingeführte § 246e Baugesetzbuch (BauGB). Er erlaubt es Gemeinden befristet, von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. So können neue Wohnungen innerhalb von nur zwei Monaten genehmigt werden – ohne aufwändige Bebauungsplanverfahren. Damit wird nicht nur Neubau, sondern auch Umbau und Umnutzung rechtssicher beschleunigt. Ergänzend dazu schafft die Neufassung von § 31 Abs. 3 BauGB erweiterte Möglichkeiten für mehr Wohnraum innerhalb bestehender Bebauungspläne, etwa durch Aufstockungen oder Hinterlandbebauung.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten unbeplanten Innenbereich: Dort erlaubt der neue § 34 Abs. 3b BauGB auch Wohnbebauung, die sich nicht mehr zwingend in die vorhandene Struktur einfügen muss. Für viele Kommunen mit innerstädtischem Entwicklungspotenzial eröffnet sich so ein realistischer Weg, brachliegende Flächen zu reaktivieren oder in zweiter Reihe nachzuverdichten.
Sozialer Wohnungsbau bleibt Ziel – Schutz bleibt Pflicht
Trotz aller Beschleunigung bleibt der soziale Auftrag zentral. Deshalb wird der Umwandlungsschutz für Mietwohnungen verlängert. Eigentumsumwandlungen in angespannten Wohnungsmärkten bleiben damit auch künftig reglementiert. „Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern“, so Hubertz.
Der Bau-Turbo ist für sie der „erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum.“ Der Fokus liegt klar auf den Bedarfen besonders betroffener Gruppen – von Familien über Studierende bis hin zu älteren Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.
Neue Freiheiten für die Städte – unter klaren Bedingungen
Eine Besonderheit der Reform ist die behutsame Öffnung des sogenannten Außenbereichs. Hier dürfen Gemeinden künftig auch Wohnbebauung ermöglichen, wenn sie in engem räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsflächen steht. Umweltschutz und Flächensparsamkeit bleiben verbindliche Leitlinien. Parallel dazu werden Maßnahmen ergriffen, um die Durchmischung von Quartieren zu erleichtern. Technische Lärmschutzvorgaben können künftig flexibler ausgelegt werden, wenn innovative Lösungen gefunden werden, um Wohnen auch in Nähe zu Gewerbegebieten zu ermöglichen.
Selbstverwaltung als Steuerungsinstrument
Die Bundesregierung betont, dass alle Maßnahmen auf die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ausgerichtet sind. Gemeinden sollen selbst entscheiden, ob und wie sie den Bau-Turbo einsetzen. Das Zustimmungserfordernis bleibt erhalten. Ebenso wird den Bundesländern weiterhin die Möglichkeit gegeben, angespannten Wohnungsmarkt festzustellen – ein Instrument, das es Kommunen erlaubt, gezielt steuernd einzugreifen, etwa durch Vorkaufsrechte oder Baugebote.
Blick auf den Bundestag – Abschluss bis Herbst
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch bis Herbst 2025 im Bundestag abgeschlossen werden. Da es nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, stehen die Zeichen gut für eine zügige Umsetzung. Mit dem Bau-Turbo will die Bundesregierung nicht nur Planungsprozesse reformieren, sondern einen Impuls setzen, der über das Baurecht hinausreicht: Es geht um Vertrauen in lokale Entscheidungsfähigkeit, um mehr Wohnraum in kürzerer Zeit und um eine Politik, die auf konkreten Ergebnissen fußt.
Verena Hubertz bringt es auf den Punkt: „Jetzt ist das Parlament gefordert.“
Neue Wege aus der Baukrise
Deutschland steht im Jahr 2025 vor einer seiner tiefgreifendsten wirtschaftlichen Herausforderungen: der anhaltenden Baukrise. Was sich schon in den Vorjahren abzeichnete, hat sich nun zu einem Flächenbrand entwickelt – mit dramatischen Folgen für Wohnungsbau, Infrastrukturprojekte und den sozialen Zusammenhalt. Bauunternehmen bremsen Investitionen, Projekte werden gestrichen, Mieter suchen vergeblich nach bezahlbarem Wohnraum. Die Krise ist nicht länger ein Problem einzelner Branchen – sie ist ein gesamtgesellschaftliches Thema geworden.
Chancen für die Bauwirtschaft
Die Baubranche durchlebt derzeit eine ungewöhnlich Krise, die viele Unternehmen mit Sorgen und Unsicherheit erfüllt. Die Ursachen sind vielfältig: Angefangen bei einer schwächelnden Konjunktur bis hin zu politischen Unsicherheiten. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Aufträge zu erfüllen und gleichzeitig die Zukunft ihrer Mitarbeitenden zu sichern. In dieser Zeit der Krise möchte das Baugewerbe Magazin die Stimme der Bauunternehmen stärken und hat die Aktion BauZukunft ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, den Unternehmen ein Forum zu bieten, um ihre Wünsche und Forderungen an Politik und Gesellschaft zu kommunizieren.
Die Zukunft der Baubranche: Elektrische Antriebe und innovative Lösungen
Alternative Antriebe sind nur eine Initiative der Baubranche, trotz Krise neue Wege für eine nachhaltige Zukunft zu finden. Elektro-Motoren, Wasserstoffmotoren und Hybridantriebe werden immer mehr entwickelt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und CO2-Neutralität zu erreichen. Doch damit stößt der Innovationsgeist der Branche noch lange nicht am Ende.












