Förderung
Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen des Bundes zum 1. Juli gestartet
Leerstehende Gewerbeimmobilien prägen inzwischen vielerorts das Stadtbild. Ehemalige Bürogebäude, Ladenflächen oder öffentliche Gebäude bleiben ungenutzt, während gleichzeitig der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum weiter steigt. Mit dem Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen schafft das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen seit dem 1. Juli 2026 einen finanziellen Anreiz, diese Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen. Für Bauunternehmen, Projektentwickler und Investoren eröffnet sich damit ein zusätzlicher Markt, der sowohl wirtschaftliche als auch städtebauliche Potenziale bietet.
Für das Förderprogramm stehen im Jahr 2026 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, bestehende Gebäude umzunutzen, anstatt neue Flächen zu versiegeln. Damit verbindet die Förderung die Schaffung von Wohnraum mit den Anforderungen an nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen.
Umbau statt Neubau gewinnt an Bedeutung
Die Umnutzung bestehender Gebäude entwickelt sich zunehmend zu einer wichtigen Aufgabe im Bauwesen. Während Neubauprojekte vielerorts durch hohe Baukosten, knappe Flächen und lange Genehmigungsprozesse erschwert werden, können leerstehende Gewerbeimmobilien einen wertvollen Beitrag zur Wohnraumschaffung leisten. Gleichzeitig profitieren Kommunen von einer Belebung ihrer Innenstädte und Ortskerne.
Gerade für Bauunternehmen bedeutet diese Entwicklung neue Geschäftsfelder. Umbauprojekte stellen zwar oftmals höhere Anforderungen an Planung, Bestandsanalyse und Bauausführung als klassische Neubauten, eröffnen jedoch attraktive Perspektiven in einem Marktsegment, das durch öffentliche Fördermittel zusätzlich gestärkt wird.
Wer von der Förderung profitieren kann
Das Förderprogramm richtet sich an Investoren, die beheizte Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile dauerhaft in Wohnraum umwandeln möchten. Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Antragsberechtigt sind sowohl private als auch öffentliche Investoren sowie Unternehmen, Personengesellschaften und Selbstnutzer.
Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits in einer Wohnnutzung befindet. Darüber hinaus muss die Förderung grundsätzlich vor Beginn der Bauausführung beantragt werden. Planungs- und Beratungsleistungen können bereits vor Antragstellung erfolgen, sofern sie nicht selbst Bestandteil der Förderung sind.
Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
Im Mittelpunkt des Programms steht ein direkter Investitionszuschuss. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten von maximal 100.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von bis zu 30.000 Euro pro Wohnung.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere bauliche Anpassungen an die neue Wohnnutzung, Grundrissänderungen, der Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenanlagen einschließlich Entsiegelungsmaßnahmen. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden über dieses Programm nicht bezuschusst, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombiniert werden, sofern die geltenden Fördergrenzen eingehalten werden.
Energetische Anforderungen bleiben zentral
Die Förderung ist an energetische Mindeststandards gekoppelt. Im Regelfall muss das Gebäude nach Abschluss der Maßnahme den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten angepasste Anforderungen mit dem Standard EH Denkmal EE. In definierten Sonderfällen sind Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse möglich.
Für Planer und ausführende Unternehmen bedeutet dies, dass energetische Modernisierung und bauliche Umnutzung frühzeitig gemeinsam betrachtet werden müssen. Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und eine abgestimmte Planung bilden die Grundlage für eine wirtschaftliche Umsetzung der Projekte.
Bauwirtschaft erhält zusätzliche Marktimpulse
Die Kombination aus Wohnraumbedarf und vorhandenen Bestandsgebäuden schafft für die Bauwirtschaft ein langfristig interessantes Tätigkeitsfeld. Während in vielen Regionen ehemals gewerblich genutzte Immobilien leer stehen, wächst gleichzeitig die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Die Umnutzung kann deshalb sowohl zur Revitalisierung von Innenstädten als auch zur effizienteren Nutzung bestehender Gebäude beitragen.
Für Bauunternehmen entstehen daraus neue Aufträge im Bereich Sanierung, Modernisierung und Bestandsumbau. Gleichzeitig gewinnen Kompetenzen im Umgang mit bestehenden Gebäudestrukturen, energetischen Anforderungen und komplexen Genehmigungsprozessen weiter an Bedeutung.
Politisches Signal für mehr Wohnraum im Bestand
Mit dem neuen Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen setzt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf die Aktivierung vorhandener Gebäudesubstanz als Ergänzung zum Neubau. Bundesbauministerin Verena Hubertz verbindet damit das Ziel, ungenutzte Immobilien wieder in den Wirtschaftskreislauf einzubinden, Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Ressourcen zu schonen.
Die praktische Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über die KfW. Die Förderrichtlinie wurde am 2. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche bietet das Programm damit einen konkreten Rahmen, um Bestandsimmobilien wirtschaftlich umzunutzen und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen zu profitieren.
Für die Bauwirtschaft unterstreicht das Programm den wachsenden Stellenwert des Bauens im Bestand. Angesichts steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit, Flächeneffizienz und Ressourcenschonung dürfte die Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum künftig zu den bedeutenden Aufgaben der Branche zählen. Das Förderprogramm Gewerbe zu Wohnen liefert hierfür einen finanziellen Impuls und eröffnet Bauunternehmen, Investoren und Projektentwicklern neue Möglichkeiten, bestehende Gebäude wirtschaftlich und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.









