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Artikel und Hintergründe zum Thema

Einsturz des Supermarkt-Daches in Ratzeburg

Damir Mioc,

GIN fordert strikte Einhaltung von Qualitätsstandards

Tragwerkskonstruktionen aus Nagelplattenbindern, die unter Einhaltung der Qualitätsstandards fachgerecht montiert und wie in den Hinweisen der ARGEBAU von 2006 beschrieben regelmäßig statisch überprüft werden, sind sicher. Angesichts steigender Baukosten und der Notwendigkeit zur Ressourcenschonung und nachhaltigem Bauen ist es wünschenswert, dass Nagelplattenbinder-Konstruktionen an Bedeutung gewinnen.

Kay-Ebe Schnoor ist 1. Vorsitzender des GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V. © GIN

„Insbesondere der Unglücksfall in Ratzeburg, bei dem Menschen zu Schaden kamen, hat uns berührt. Wir sind froh, dass jetzt eine umfängliche Ursachensuche in Gang gesetzt wurde“, betont Kay-Ebe Schnoor, 1. Vorsitzender des GIN (Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und Interessenverband Nagelplatten e.V.).

Bei Ereignissen dieser Art hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Schäden durch  unsachgemäße Montage und/oder nachträgliche unsachgemäße Veränderungen an der Konstruktion verursacht wurden. „Wir als Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. entwickeln und sichern Qualitätsstandards im Tragwerksbau mit Nagelplattenbindern“, so Schnoor. Der Verband verfügt über eine umfassende Expertise von der statischen Berechnung über die Herstellung bis zur Montage von Dachkonstruktionen aus Nagelplattenbindern. Aktuell werden erneut Schulungen angeboten, in denen Betriebe, die Tragwerke aus Nagelplattenbindern montieren, erfahren, wie sie sichere und robuste Nagelplattenbinder-Konstruktionen errichten.

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Die im Abschnitt 3 der Hinweise der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) vom September 2020 erläuterte einmalige Sonderüberprüfung von baulichen Anlagen mit Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise für Tragwerke mit großer Spannweite aufgeführten Maßnahmen sind auch aus Sicht des GIN absolut sinnvoll. „Wir haben daher in Zusammenarbeit mit Prof. Sieder (Institut für Baukonstruktion und Holzbau der TU Braunschweig) und im Dialog mit der Bauaufsicht ein Ablaufschema entwickelt, um den am Bau Beteiligten zu ermöglichen, herauszufinden, welche Untersuchungen sie durch wen beauftragen müssen“ so Jochen Scherer, Mitglied des Technischen Ausschusses des GIN.

Aber auch nach erfolgter Sonderüberprüfung sind Dächer, wie generell jede Art von Gebäuden, gemäß den Hinweisen für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten der ARGEBAU vom 09/2006 in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Scherer: „Damit kommt man sowohl seinen baurechtlichen als auch seinen privatrechtlichen Pflichten nach“.

Finden regelmäßige Überprüfungen statt, gibt es keinen Grund zur Sorge. „Es muss ein Bewusstsein bei den Eigentümern und Betreibern der Immobilien geschaffen werden, dass sie hier in der Pflicht sind“, so Kay-Ebe Schnoor. Tatsächlich sind Nagelplattenbinder als ingenieurtechnische Konstruktion im Grunde eine Meisterleistung. Die Tragwerke und ihre Robustheit werden exakt berechnet. Sie bieten – korrekt ausgeführt – maximale Tragkraft bei minimiertem Materialeinsatz. Der GIN rät grundsätzlich dazu, die Konstruktion so zu bemessen, dass z.B. im Nachhinein eine Solaranlage installiert oder Klimatechnik montiert werden kann. Voraussetzung muss zwingend sein, dass bei jeder Änderung der Tragwerkskonstruktion eine Überprüfung in statischer Hinsicht erfolgt. „Da gibt es keinen Unterschied zu konventionellen Dachkonstruktionen“ so Schnoor.

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