zuruck zur Themenseite

Artikel und Hintergründe zum Thema

Politik und Wirtschaft

Arbeitsschutz im Fokus

Als neues Fördermodell bietet die BG BAU ein Prämienpaket zur Absturzprävention als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Denn hoch gelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen sorgen immer wieder für schwere Absturzunfälle. Hier möchte die BG BAU die Bereitschaft von Unternehmern stärken, in präventive Maßnahmen gegen Absturz zu investieren.

Absturzunfälle sind nicht selten durch präventive Maßnahmen vermeidbar. © Tong_stocker/shutterstock

Um dies zu unterstützen, können zusätzliche, vom Beitrag unabhängige Fördermittel von den Unternehmen abgerufen werden. Neben der beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen auch die beitragsabhängige Förderung in Anspruch nehmen. Antragsberechtigte Unternehmen haben im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung die Möglichkeit, ein Paket aus den Arbeitsschutzprämien gegen Absturz zusammenzustellen.

Jede förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Absturz wird im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung mit 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst, nur beschränkt durch die maximale, beitragsunabhängige Fördersumme.

Voraussetzungen für die beitragsunabhängige Förderung
Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen.Um Anspruch auf eine beitragsunabhängige Förderung in Höhe von 3.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Grundvoraussetzung: Das Unternehmen beschäftigt mindestens eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter und hat ein ausgeglichenes Beitragskonto.

Anzeige

Förderstufe 1: bis 3.000 Euro
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU erhalten die maximale Fördersumme 3.000 Euro unter folgenden Förderbedingungen:

  1. Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  3. Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung

Förderstufe 2: bis 5.000 Euro
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU erhalten die maximale Fördersumme 5.000 Euro unter folgenden Förderbedingungen:

  1. Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  3. Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
  4. Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU)

Förderstufe 3: bis 10.000 Euro
Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU erhalten die maximale Fördersumme 10.000 Euro unter folgenden Förderbedingungen:

  1. Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
  2. Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson der BG BAU (oder Dienste der BG BAU)
  3. Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
  4. Teilnahme an „Bau auf Bau“ (oder AMS BAU)
  5. Teilnahme einer Führungskraft am Seminar zur Absturzprävention

Bei Inanspruchnahme von Förderstufe 3 besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten liegt der Anspruch bei maximal 10% des BG-Beitrags. Wird die beitragsunabhängige Fördersumme im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag. Eine Übernahme in das Folgejahr ist nicht möglich.


Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen betreut sie rund 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und circa 50.000 privaten Bauvorhaben. Die BG Bau hat sich zum Ziel gesetzt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz zu sichern. Damit steht das vermeinden von Arbeitsunfällen und die Prävention gegenüber Berufskrankheiten mit im Fokus. Trotz aller Präventionsmaßnahmen kann es zu Unfällen und Berufskrankheiten kommen. In diesen Fällen bietet die BG Bau umfassende Betreuung und stellen die Leistungsfähigkeit der Betroffenen mit geeigneten Mitteln wieder her beziehungsweise leistet finanzielle Entschädigung.

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
zurück zur Themenseite
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Jetzt Newsletter abonnieren