Aus den Verbänden
VFF-Fachtagung VOB und Recht: Annahmeverzug und Vertragsgrundlage im Fokus
Die VFF-Fachtagung "VOB und Recht" am 24. Oktober 2023 stand ganz im Zeichen von "Annahmeverzug" und "Vertragsgrundlage" – zwei bedeutende Themen, die die Konsequenzen für Auftragnehmer in der Baubranche beleuchteten. Die Veranstaltung erstreckte sich von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr und fand im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen statt. Markus Christoffel, ein Experte des VFF für Baurechtsfragen und Leiter der Fachtagung, betonte in seinem Fazit, wie die rund 40 Teilnehmer durch ihre aktive Beteiligung an Diskussionen und Fragen die Aktualität und Relevanz dieser Schwerpunktthemen unterstrichen.
Wie bei den VOB-Fachtagungen üblich, eröffnete Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Baurechtskanzlei SMNG den Tag, indem er in gewohnt souveräner Art aktuelle rechtliche Entwicklungen in Bezug auf gestörte Bauabläufe erläuterte. Niemöller betonte die verzögerte Aktualisierung der baurechtlichen Grundlagen im BGB und VOB/B und erklärte grundlegende Urteile zur Auftragsverzögerung, Behinderung und Bauablaufstörungen. Er zeigte auf, wie Auftragnehmer Fristverlängerungen und Schadenersatz durchsetzen können, wenn solche Probleme auftreten.
Im Anschluss erläuterte Dr. Frank Kumlehn von der CEM Consultants GmbH, wie terminliche und finanzielle Ansprüche bei Annahmeverzug durch kluge Vereinbarungen im Voraus oder durch genaue Dokumentation im Nachhinein durchgesetzt werden können. Kumlehn wies jedoch auf eine "Gerechtigkeitslücke" in der Rechtsprechung hin, die die Kostenfrage für Auftragnehmer unklar lässt. Sein Fazit war, dass es oft besser ist, Termin- und Vergütungsprobleme im Dialog zu lösen, anstatt auf Gerichtsurteile zu hoffen.
Der erste Teil der Fachtagung endete mit einem Praxisbericht von Christian Anders von der Hilzinger Metallbau GmbH, den Markus Christoffel vortrug. Dieses Praxisbeispiel, das Christoffel als "Paradebeispiel für den Umgang mit Annahmeverzug" beschrieb, zeichnete sich durch transparente Zusatzvereinbarungen aus, die nach Änderungen der Vertragsaufgaben zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Termin- und Vergütungsfragen getroffen wurden. Christoffel betonte, dass Vorausdenken, aktive und rechtzeitige Anmeldung von Ansprüchen sowie die Beteiligung an der Lösungssuche in solchen Situationen entscheidend sind.
Nach der Mittagspause übernahm erneut Prof. Christian Niemöller das "Warm-Up" der Teilnehmer und führte sie in das Thema "Vertragsgestaltung" ein. Niemöller betonte, wie anspruchsvoll die Gestaltung von Bauverträgen inzwischen geworden ist und dass Schriftlichkeit von A bis Z unerlässlich ist. Er erläuterte verschiedene Arten von Vertragsgestaltungen und betonte, dass der Zwei-Parteien-Vertrag oft die beste Option bietet.
Er ging auf wichtige Punkte wie Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Bauzeit, Abnahme und Mängelhaftung ein, und betonte die Bedeutung von Regelungen zu Zahlungen und Sicherheitsleistungen in der aktuellen Baukrise.
Der Vortrag von Dr. Tobias Rodermann, Richter am OLG Düsseldorf, drehte sich um das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Er erläuterte, wann AGB in Bauverträgen anwendbar sind und wie sie in den Vertrag eingebunden werden können. Anhand von Urteilen erklärte Rodermann, welche Probleme trotz AGB auftreten können. Markus Christoffel präsentierte die aktualisierten VFF-Merkblätter VOB.01 ("Schnittstellendefinition") und VOB.02 ("Werkstattplanung") im Hinblick auf neue Kooperationsansätze zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Zum Abschluss der Veranstaltung sprach Dr. Christian Brinsa, Geschäftsbereichsleiter Hochbau der Stadt Wolfsburg, über das erfolgreiche Vergabeinstrument der "Preisgleitung ohne Preisreduktion bei sinkendem Index", das dazu beiträgt, das Risiko für Auftragnehmer angesichts steigender Beschaffungspreise zu reduzieren.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Angebotslegungen zu erhalten und sicherzustellen, dass Bauvorhaben, die zur Daseinsvorsorge gehören, nicht verschoben werden müssen. Die Fachtagung stieß auf großes Interesse bei den Teilnehmern, die praktisch ausschließlich aus der Baubranche kamen, und bot wertvolle Einblicke in aktuelle rechtliche und vertragliche Aspekte des Baugewerbes.

















