Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Marvin Meyke,

ZDB: Arbeitsschutz auf Baustellen umfassend regeln!

Durch eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen soll klargestellt werden, dass Arbeitsvorschriften auch von Soloselbständigen einzuhalten sind. Das fordert eine Initiative des Landes Hessen im Rahmen der Bundesratssitzung am 9. Oktober. Der Zentralverband der Deutschen Bauwirtschaft begrüßt den Vorstoß, mit der Zweifel am Geltungsbereich des Arbeitsschutzes ausgeräumt werden sollen. 

Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer © ZDB

"Beim Arbeitsschutz auf deutschen Baustellen darf niemand außen vor bleiben, auch nicht die Solo-Selbständigen", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung.  "Egal ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder einen Soloselbständigen handelt: Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen, so Pakleppa weiter.

Denn wer sich selber nicht ausreichend schützt, gefährdet damit auch andere auf der Baustelle. "Wer als Soloselbständiger ohne Absturzsicherung arbeitet, gefährdet auch andere –  unabhängig von der Art seines Vertragsverhältnisses. Eine fehlende Verpflichtung, für ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen, darf auch nicht zum Wettbewerbsvorteil werden. Wir brauchen daher im Bereich der Arbeitsschutz- und Sozialregeln ein `level playing field´, um eine umfassende Absicherung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der hessische Antrag weist in die richtige Richtung", erklärte Pakleppa abschließend.

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