Rechtstipp + Finanzen

Fördergelder für kleinere und mittlere Unternehmen

Die GEFA Bank GmbH ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu zinsgünstigen Fördermitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Ein entsprechender Vertrag wurde bereits 2014 zwischen der EIB und der GEFA BANK unterzeichnet. Im Rahmen der neuen Kooperation stellt die EIB jetzt weitere Mittel in Höhe von insgesamt 110 Mio. Euro zu vorteilhaften Konditionen bereit, die die GEFA BANK über ihr Kredit-, Leasing- und Mietkaufangebot an ihre Kunden weiterleiten wird. In den Genuss der EIB-Gelder können grundsätzlich alle eigenständigen kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß EIB-Definition KMU- und Midcap-Unternehmen) kommen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Finanzierungsvorschlags bei der EIB weniger als 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz inkl. verbundener Unternehmen nicht höher als 500 Mio. Euro ist. Dabei werden Investitionsvorhaben gefördert, deren Kosten 25 Mio. Euro nicht überschreiten. mindestens 10 % der neuen Mittel werden ausschließlich für die Finanzierung von Investitionsgütern (mit besonders günstigen Konditionen) verwendet, die dem Klimaschutz dienen.

Von besonderem Vorteil für den Kunden ist, dass die GEFA Mittel der EIB bis zu 100% der Finanzierungssumme in ihre Angebote einbinden kann. Der maximale Förderbetrag der EIB beträgt 12,5 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

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