Rechtstipp + Finanzen

Liquidität II - Mit fremder Hilfe

Dieser Artikel zur Unternehmensfinanzierung erläutert Ihnen, wie Sie mit Hilfe von außen die Liquidität Ihres Betriebes verbessern.

Das Einbinden fremder Kapitalgeber über eine Beteiligung am Unternehmen ist ein klassischer Weg zur Kapitalbeschaffung. Es gibt verschiedene Varianten der bankunabhängigen Finanzierung.

Stille Teilhaber oder Beteiligungsgesellschaften können aufgenommen, Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt oder ein Familienmitglied in das Unternehmen integriert werden. Hier einige Varianten:

Die Gründung einer stillen Gesellschaft ist bei allen Rechtsformen möglich, sie wird nicht in das Handelsregister eingetragen und ist die flexibelste Finanzierungsart. Es wird zwischen der typischen Beteiligung, einer reinen Vermögenseinlage, bei der der stille Gesellschafter nicht an der Firma beteiligt ist, und der atypischen Beteiligung unterschieden. Bei letzterer beteiligt sich der stille Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen einschließlich der stillen Reserven wie auch am Ergebnis. Die Gewinnanteile des Teilhabers sind von der Ertragslage des Betriebes abhängig.

Wählen Sie die Rechtsform einer Kommandit-Gesellschaft wird der Kommanditist im Handelsregister eingetragen und das Mitspracherecht ist umfassender als bei der typischen stillen Beteiligung. Die Haftung ist auf die Höhe der Kommanditeinlage begrenzt. Beteiligen Sie einen GbR-Partner, GmbH- oder OHG-Gesellschafter, trägt dieser das gleiche Risiko wie Sie als Unternehmer.

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Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind in allen Bundesländern vertreten und bieten günstige Konditionen. Auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften ( http://www.bvk-ev.de) kann man nach möglichen Gesellschaften suchen, diese haben keinen Einfluss auf die Unternehmensleitung.

Beim Leasing handelt es sich um eine Investitions- und Finanzierungsform, bei der bestimmte Güter gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen werden; der Unternehmer mietet Investitions- oder andere langlebige Wirtschaftsgüter.

+ kein Eigenkapitaleinsatz

+ Liquidität bleibt voll erhalten

+ kalkulierbare Betriebsausgaben

+ keine Auswirkungen auf die Bilanzrelationen

+ Leasingraten in der Regel voll steuerlich absetzbar

+ oft teurer als Kauf

+ Leasingnehmer trägt Kosten für Risikoabsicherung

+ bei vorzeitiger Kündigung des Leasingvertrages finanzielle Einbußen für den Leasingnehmer

Im Zusammenhang mit Leasing gibt es auch die Möglichkeit des so genannten "Sale-and-lease back". Das sich bereits im Eigentum des Dachdeckers befindliche Investitionsgut (zum Beispiel Autokran, Gewerbeobjekt, Fuhrpark, etc.) kann an eine Leasinggesellschaft im Rahmen eines Leasingvertrages veräußert werden. Ihr Unternehmen ist zwar nicht mehr Eigentümer, kann aber das Leasinggut gegen eine Gebühr weiternutzen.

In Lebens- und Rentenversicherungen liegen eventuell erhebliche Liquiditätsreserven. Heutzutage ist es mitunter schwer, den dazu nötigen Beitrag noch zu erbringen. Bevor die Policen vorzeitig gekündigt werden müssen, sollten Sie diese lieber verkaufen. Verkaufen Sie allerdings niemals die Versicherung, die zu Ihrer Altersvorsorge angelegt ist.

Falls Sie vorhaben, die Lebensversicherung zur Beschaffung liquider Mittel zu nutzen, sollten Sie prüfen, ob nicht ein Policendarlehen über die Versicherungsgesellschaft die günstigste Lösung ist. Holen Sie vor Verkauf an die Bank ein Vergleichsangebot vom Versicherer ein.

Viele Metallbauer ziehen die fünfprozentigen Sicherheitseinbehalte noch immer über ihre Bankverbindung, obwohl der Gesamtrahmen komplett dem Kreditengagement zugerechnet wird. Nutzen Sie das Angebot verschiedener Versicherungsunternehmen, die gegen eine Rückbürgschaft einen höheren und günstigeren Bürgschaftsrahmen anbieten.

Reicht ihr Kontokorrentkredit nicht aus (zum Beispiel für die Wintermonate), nehmen Sie bereits im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Bank bezüglich eines Überbrückungskredits auf. Eine kurzfristige Erhöhung ist nur bei positivem Geschäftsverlauf zu erwarten. Dem Kreditinstitut sollten alle wichtigen Zahlenmaterialien wie zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertung, Offene -Posten -Liste, Auftragsbestand oder ein Business-Plan vorliegen.

Oft geraten Betriebe durch Annahme und Vorfinanzierung von größeren Projekten in Liquiditätsengpässe. Ein Ausweg kann die Vorfinanzierung des Auftrages durch Ihre Bank sein, die zur Absicherung des Kredites jedoch eine Forderungsabtretung verlangen wird. An dieser Bedingung scheitert oft der Kredit, da viele Auftraggeber einer Abtretung nicht zustimmen oder diese sogar schon im Auftrag ausgeschlossen ist.

Überprüfen Sie regelmäßig die bei Ihrer Bank hinterlegten Sicherheiten; Betriebe haben oft zu viele Kreditsicherheiten übereignet. Vermeiden Sie bei Ihrer nächsten Kreditverhandlung Übersicherungen, indem Sie eine gezielte Vereinbarung über die Rückgabe von Sicherheiten vereinbaren, wenn Sie den Kredit auf eine bestimmte Höhe zurückgeführt haben.

Unter Factoring versteht der Fachmann den laufenden Ankauf und die Vorauszahlung von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen durch ein Finanzierungsinstitut, auch genannt Factoringgesellschaft oder Factor. Angekauft werden noch nicht fällige Forderungen, die aus der regelmäßigen Belieferung/Dienstleistung gewerblicher Abnehmer (Debitoren) stammen. Das heißt: Firmen treten ihre Forderungen an den Factor ab und dieser treibt sie ein. Der Vorteil für die Betriebe ist die sofortige Bezahlung ihrer Außenstände.

Factoring ist das geeignete Instrument für Firmen, die vorwiegend gewerbliche Abnehmer bedienen und auch für klein- und mittelständische Unternehmen geeignet. Es gibt in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl von ebenfalls mittelständischen bank- und konzernunabhängigen Factoringunternehmen, die Kunden ab einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 500.000 Euro aufnehmen.

Einige Factoringunternehmen schließen Betriebe des Bauhaupt- und nebengewerbes aus ihrem Kundenkreis aus. Grund sind die Abrechnung nach VOB mit zum Teil bestehenden Abtretungsverboten sowie die hohen Risiken aus der Delkredereübernahme. Andererseits gibt es auf die Baubranche spezialisierte Unternehmen, die gerade diese Betriebe aufnehmen, zum Beispiel die

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Nutzen Sie nicht zuletzt die öffentlichen Fördermittel (Details siehe Kasten). Anträge dazu müssen immer über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Mitunter zeigen Kreditinstitute bei der Vermittlung von Fördermittel wenig Engagement, da sie lieber hauseigene Produkte an den Handwerker bringen. Bleiben sie in einem solchen Fall standhaft und bestehen Sie auf der Weitergabe der Informationen.

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