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Artikel und Hintergründe zum Thema

Rechtstipp

Frederick Brüning,

Die einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist im Baurecht ein zentrales Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes.

Wer eine einstweilige Verfügung anstrebt, muss Vieles beachten. © Pelemedia (Symbolbild)

Bauprozesse sind durch Leistungsbeziehungen, lange Zeiträume und erhebliche Vorleistungen geprägt, was bei Streitigkeiten über Werklohn, Nachträge oder Sicherungsrechte Risiken birgt. Die einstweilige Verfügung dient dazu, dringliche Ansprüche vorläufig zu sichern und die Gefahr einer irreversiblen Rechtsvereitelung abzuwenden.

Die einstweilige Verfügung darf die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen, was den wesentlichen Unterschied zur Hauptsacheentscheidung (Klageverfahren) ausmacht. Eine Verfügung ersetzt die materielle Entscheidung nicht, sondern wirkt in ihrem Umfang vorläufig und begrenzt. Dadurch werden vollendete Tatsachen verhindert, die eine spätere Entscheidung obsolet machen.

Im Baurecht zeigt sich dies insbesondere bei der Sicherung von Werklohnrechten. Der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek kann im einstweiligen Verfahren nicht materiell entschieden werden, da die Hypothek von der Eintragung im Grundbuch abhängt. Stattdessen ist es möglich und geboten, den Anspruch durch die Eintragung einer Vormerkung zu sichern. Diese wahrt die spätere dingliche Eintragung und schützt den Bauunternehmer vor Verfügungen des Grundstückseigentümers, die seine Rechte vereiteln könnten.

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Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind zwei Bausteine: der Verfügungsanspruch, also die glaubhaft gemachte Grundlage eines materiellen Anspruchs und der Verfügungsgrund, der typischerweise aus der Gefahr einer drohenden Rechtsvereitelung resultiert. Im Baurecht wird der Verfügungsgrund weit ausgelegt, da Bauleistungen und Sicherungsrechte durch die Möglichkeit der Veräußerung oder Belastung von Grundstücken besonders gefährdet sind. Diese erhöhte Sensibilität erklärt, warum Gerichte baurechtliche Verfügungsanträge in der Praxis häufig zugunsten des Bauunternehmers entscheiden.

Die einstweilige Verfügung kann sich auf das Unterlassen bestimmter Handlungen, das Tun – wie etwa die Bewilligung einer Vormerkung – oder auf eine gemischte Sicherung richten. In jedem Fall erfolgt die Prüfung des Gerichts summarisch. Die Darstellung der Umstände muss plausibel und belegt sein, nicht jedoch im Detail wie in einem Hauptsacheverfahren.

Die Entscheidung schützt das betroffene Rechtsverhältnis bis zur Entscheidung in der Hauptsache und trägt zur Erhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ordnung im Bauprozess bei.

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