
Die einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist im Baurecht ein zentrales Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes.

Der Architekt ist nicht gehalten, in der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen zu erfragen oder in der Vor- und Entwurfsplanung Kostenkontrollen durchzuführen, wenn der Unternehmer-Auftraggeber aufgrund einer vorangegangenen, bereits als Bauvoranfrage eingereichten Planung eines anderen Architekturbüros die finanzielle Dimension kennt.