
Keine Vertragsübernahme durch den Lieferanten!
Der mit einem Heizungsinstallateur vertraglich verbundene Lieferant einer Wärmepumpe wird nicht dadurch zum Vertragspartner des Endkunden, wenn er für diesen eine Stromverbrauchsberechnung erstellt hat.
Artikel und Hintergründe zum Thema

Der mit einem Heizungsinstallateur vertraglich verbundene Lieferant einer Wärmepumpe wird nicht dadurch zum Vertragspartner des Endkunden, wenn er für diesen eine Stromverbrauchsberechnung erstellt hat.

Die Fehlstellung eines Gebäudes aufgrund eines nicht bemerkten Einmessfehlers stellt lediglich einen unerheblichen Mangel dar. Dieser berechtigt den Auftraggeber nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Bauvertrags.

Der bauleitende Architekt hat im Rahmen seiner Überwachungspflicht dafür zu sorgen, dass das Bauwerk frei von Mängeln errichtet wird. Doch wie weit geht die Überwachungspflicht? Im aktuellen Rechtstyp behandelt Rechtsanwalt Frederick Brüning ein Urteil des OLG Schleswig zur Thematik.