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Artikel und Hintergründe zum Thema

Unternehmensberatung

Steuertipp

Steuerbescheid kann auch bei Fehler des Finanzamts korrigiert werden

Schon bevor ein Steuerzahler seine Einkommensteuererklärung abgibt, liegt dem Finanzamt eine Vielzahl von Daten vor, die von Dritten elektronisch übermittelt wurden. Steuerbescheide dürfen nachträglich aufgehoben oder geändert werden, wenn das Finanzamt die von Dritten elektronisch übermittelten Daten nicht (zutreffend) berücksichtigt hat.

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Baugewerbe-EXKLUSIV

Für den Fall der Fälle

Thomas Schleicher packt mit Unternehmern und Unternehmerinnen den Notfallkoffer. Es ist ein Thema, das Inhaber von Familienunternehmen meist vor sich herschieben: Wie bereitet man sich vor, falls sie als Chef an der Spitze ihres Unternehmens vorübergehend oder dauerhaft ausfallen? Thomas Schleicher hat ein Unternehmer-Notfall-System für Angehörige und das Unternehmen entwickelt.

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