Falsch eingebaute Haustüren
So eine Tür? Ausgeschlossen!
Mehrere Mehrfamilienhäuser wurden in Halle an der Saale saniert und modernisiert – die Wohnungen wurden ausgebaut und ausgestattet.
Das Objekt: Das Bauvorhaben lief insgesamt nach Plan ab – doch der Teufel steckt im Detail: Die Wohnungs- und die Innentüren sind von den beauftragten Handwerkern nicht fachgerecht und ordnungsgemäß eingesetzt worden.
Schadensbild: Das Erscheinungsbild und die Funktion der Türen sind so nicht hinzunehmen. Die vom Tischlermeister angebotene Gebrauchsabnahme wurde vom Auftraggeber und vom Bauträger zurückgewiesen. Diese Türen wurden nicht fehlerfrei eingebaut und sind umfangreich nachzubessern, nachzuarbeiten und wenn nötig neu einzusetzen. Die vom Auftraggeber erteilten Mängelanzeigen wurden vom Ausführenden nicht beachtet. Ein Gutachten soll und muss deshalb die Grundlage zur Durchsetzung der berechtigten Forderungen des Auftraggebers und des Bauträgers schaffen.
Es wurde vom Sachverständigen ein Ortstermin durchgeführt, und die Beteiligten, die Hersteller der Türen und die Tischlerei sowie der Bauträger, nahmen daran teil. Auf der Baustelle wurde keine Einigung zu den offensichtlichen Baumängeln erreicht, sodass nach dem Ortstermin das Sachverständigengutachten erarbeitet wurde, das dann die Grundlage für die Klage des Auftraggebers bilden sollte. Zu den Ergebnissen und Auflagen später.
Schadensursache: Auf den Fotos ist zweifelsfrei zu erkennen, dass diese Türen nicht fachgerecht eingesetzt wurden. Futtertüren wie auch Blendrahmentüren müssen nach dem Einbau im geöffneten Zustand in jeder Position stehenbleiben und dürfen weder selbstständig weiter aufgehen noch zufallen. Auch das funktionierte bei allen fünf beanstandeten Innentüren nicht. Dazu kommt dann die Passform der zugeschnittenen und angepassten Bauteile der Türen, wie Verkleidungen und Türfutter. Zusammengefasst: Die Türen eins bis fünf sind alle nicht in ausreichender Qualität eingesetzt worden. Im Grundriss sind die Türen/Ziffern 1 bis 5 eingetragen.
Schadensbehebung: Die Türen schließen nicht, sie „fallen nicht ins Schloss” beim Zumachen. Demnach sind folgende Maßnahmen nötig:
a. Es ist notwendig alle fünf Türen nachzustellen, damit sie eingeklinkt werden können und geschlossen bleiben.
b. Die Türblätter liegen im Futter nicht ordnungsgemäß an. Man kann zwischen Türblatt und Türfutter durchsehen. Beim Nachstellen und Verändern der Schließbleche sind an der Bandseite die Türblätter neu zu justieren/anzuschlagen. Wenn erfolgt, sind vom Handwerker die Bauteile der Türen vom Hersteller neu zu beschaffen!
c. Die Stöße und die Gehrungen sind bei den Bekleidungen und auch bei den Türverkleidungen nicht fachlich korrekt angearbeitet worden. Es sind auch jeweils neue Fußleisten zu beschaffen und sauber an die jeweilige Türbekleidung anzuarbeiten. Nach den „Reparaturen“ hat mit den Beteiligten eine Abnahme zu erfolgen, es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und von den Beteiligten zu bestätigen. Hier ist nachzubessern und in einigen Fällen sind neue Teile für Futter und Bekleidung auf Kosten des Verursachers einzubauen.
d. Die Anschlüsse der Fußleisten zu den Türbekleidungen sind neu und ordnungsgemäß herzustellen.
Auszug aus mikado 11.2025









