Fehlerhafte Treppenanlage
Treppe aus Eichenholz – oder doch Furnier?
Eine Treppenkonstruktion in Eichenholz sollte eigentlich eine Stadtvilla verschönern. Doch der Bauherr beklagt sich – weil er, obwohl Massivholz bestellt und bezahlt wurde, abgelöstes Furnier erkannt haben will.
Die Treppenanlage in der Ansicht EG – DG
© Wilhelm SeewitzEine Stadtvilla in Schönebeck (Elbe) wurde rekonstruiert bzw. umgebaut und das Treppenhaus wurde neu projektiert sowie gebaut. Eine Treppenanlage mit zwei Treppen übereinander war hier vorgesehen, also eine sehr arbeitsintensive Angelegenheit.
Das Objekt: Die zwei Treppen sind je 1/2 gewendelt, ohne Setzstufen, bestehen aus Eichenholz und haben eine ungewöhnliche Laufbreite von 1,20 m. Die Herstellung und Montage sind sehr aufwendig. Notwendige und ausgeführte Holzstärken lagen bei dieser Konstruktion bei 50 mm.
Das Schadensbild: Der Auftraggeber der Treppenanlage beauftragte den Sachverständigen, die Treppenanlage zu prüfen und vor allem die Oberflächen der Holzbauteile intensiv zu untersuchen. Im Wortlaut hieß es, „bitte prüfen Sie diese Treppen, denn wir wollten für unser Geld Treppen in Eiche, Vollholz und keine furnierten Holztreppen.“ Diese Behauptung des Bauherrn stand nach der Montage im Raum, allerdings war der Hersteller bzw. der Zimmermann nicht zu bewegen, die Baustelle zu besuchen und Stellung zu beziehen. Eine schwierige Untersuchung und viele Streitereien folgten. „Bei den Treppen wurde Eiche massiv verwendet, das ist kein furniertes Holz", war der Standpunkt des Zimmerers von seinem Schreibtisch aus.
Ein weiterer Ortstermin unter Leitung des Sachverständigen wurde angesetzt, um die Angelegenheit zu klären. Teilnehmer waren die Bauherrschaft, der Treppenhersteller, der Architekt, der Sachverständige und in dessen Auftrag noch ein weiterer Holzexperte, ein Zimmerermeister aus Barby (Elbe). Es ging hier nicht um die Qualität der Verarbeitung, denn es passte alles, es gab kein Knarren beim Begehen und keine weiteren Ungenauigkeiten. Aber die Holzqualität war zu beanstanden: das Ablösen der Splintanteile an außergewöhnlich vielen Stellen, auch waren Äste nicht fachgerecht geschlossen und verspachtelt. Nicht nur die Nutzung der Treppen steht im Vordergrund, auch die Erhaltung und Reinigung muss möglich sein. Und zwar ohne dass beim Wischen und Putzen die Gefahr besteht, dass sich die Hausfrau bzw. der Gebäudereiniger verletzt und Splitter einreißt.
Vom Zimmerer kamen einige unqualifizierte Bemerkungen, wie: „Das ist kein Mangel, das ist kein Furnier, die Treppen halten lange, der Gebrauchswert ist gegeben.“ Der Sachverständige traf dann im Auftrag des Hauseigentümers die Entscheidung: „Das Ablösen der Holzfasern, eigentlich der Splintanteile des Eichenholzes, ist zu groß. Darüber hinaus sind es zu viele Schadstellen, diese Stellen lassen sich nicht nacharbeiten und nicht ausbessern.“ Der teilnehmende und zur Beratung bestellte Holzexperte und Zimmerermeister bestätigte die Feststellung des Sachverständigen und begründete das wie folgt: „Eichenholz ist wertvoll und teuer, weil es in der Haltbarkeit und Verwendung langlebig ist und damit nachhaltig sowie hoch im Gebrauchswert, auch im Treppenbau. Gerade deshalb muss bei der Herstellung der Treppenbauteile von Fachleuten die Besonderheit des großen Splintanteils des Eichenholzes beachtet und berücksichtigt werden.“
Schadensursache: Der Splintanteil des Holzes dieser Treppenanlage wurde größer belassen, als es hätte passieren dürfen. Wenn dieses Verhältnis wie hier nicht beachtet wird und der Splintanteil in dem begehbaren Teil der Treppe überwiegt, kommt es zu einer starken Einschränkung des Gebrauchswertes. Zu dieser Feststellung der Unverhältnismäßigkeit sagte der bestellte Zimmerermeister: „Das Holz wurde vor der Bearbeitung, Verleimung und Versiegelung nicht ‚gesund geschnitten‘, das heißt, der Splintanteil wurde nicht rausgeschnitten.“ Der Gebrauchswert der Treppen wird allein dadurch schon nicht erreicht, weil keine geschlossene Oberfläche bei den Treppenwangen und -stufen geschaffen wurde.











