ArbeitssicherheitSchutzmaßnahmen haben Vorrang
Die am 11. Februar veröffentlichte Neufassung der TRBS 2121-1 betrifft im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstmals neben dem Gerüstersteller auch den Gerüstnutzer direkt. Beide sind jetzt verpflichtet, für ihre Beschäftigten im Sinne der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes tätig zu werden.
