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Bundeshaushalt 2017: Höherer Etat für das bezahlbare Wohnen
Das Bundeskabinett hat den Bundeshaushalt 2017 beschlossen. Danach werden die den Ländern zufließenden Kompensationsmittel für den Wegfall der Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2017 bis 2019 um 500 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss vor, weitere 500 Millionen Euro pro Jahr für ein Wohnungsbauprogramm zugunsten sozialer Brennpunkte bereitzustellen.
"Angesichts des steigenden Drucks auf die Wohnungsmärkte in Deutschlands Großstädten begrüßen wir die deutliche Aufstockung der Mittel für den bezahlbaren Wohnungsbau ausdrücklich", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Der GdW-Präsident wies eindringlich darauf hin, dass die Wohnungswirtschaft in Deutschland nur ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann, wenn jetzt auch die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen umgesetzt werden. Dazu gehört es beispielsweise, die Baunutzungsverordnung zu überarbeiten.
Zudem müssen die Kommunen ausreichend bezahlbare Grundstücke bereitstellen. Ebenso wichtig sei es, die Einführung der steuerlichen Sonderabschreibung (Sonder-Afa) um eine gleichwertige Investitionszulage für die Wohnungsunternehmen zu ergänzen, die die steuerliche Förderung nicht nutzen können. Dies sei angesichts der großen nationalen Herausforderung des Wohnungsbaus mehr als gerechtfertigt.








