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Artikel und Hintergründe zum Thema

Früherkennung von Asbest für mehr Sicherheit auf Baustellen:

Kai Ingmar Link / Michael Kirsch,

BG BAU fordert vollständige Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

Mit der Verabschiedung der Novelle der Gefahrstoffverordnung am 18. Oktober hat der Bundesrat wichtige europäische Regelungen zum Umgang mit Chemikalien, insbesondere Asbest, in deutsches Recht umgesetzt. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt diese neuen Regelungen, die mehr Klarheit und Sicherheit für den Umgang mit Asbest in der Bauwirtschaft schaffen.

Asbest ist hochgradid krebserregend © BG BAU

Asbest in Bestandsbauten

Insbesondere in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, können asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Die BG BAU weist daher darauf hin, wie wichtig eine rechtzeitige Asbestsuche vor Baubeginn ist, um die Arbeitssicherheit in Bereichen wie Beton- und Mauerwerksbau zu gewährleisten. Asbest wurde aufgrund seiner technischen Eigenschaften in vielen Bauprodukten verwendet, wie z.B. in Fußböden, Fassaden, Wänden, auf Dächern und in Installationen.

Kritik an der Entscheidung des Bundesrates

Die BG BAU sieht jedoch Risiken in der Entscheidung des Bundesrates, den Vorschlägen des Wirtschafts- und Umweltausschusses nicht zu folgen. Diese hatten eine stärkere Eigenverantwortung des Bauherrn bei der Asbestsuche gefordert, die nun in der neuen Verordnung fehlt. Die BG BAU befürchtet daher, dass Asbestvorkommen auf Baustellen zu spät erkannt werden und damit die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird. Auch der Nationale Asbestdialog, ein Zusammenschluss von Fachverbänden und Gewerkschaften, hatte sich für eine verpflichtende Erkundung durch den Bauherrn bei Asbestverdacht in Altbauten ausgesprochen.

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Fortschritte in der Novelle

Die Novelle enthält jedoch einige Fortschritte. Sie enthält Klarstellungen zur technischen Durchführung der Erkundung und zur Kostenerstattung für diese zusätzlichen Leistungen. Außerdem sieht die Verordnung vor, dass eine Asbestsondierung durchgeführt werden muss, wenn andernfalls eine ausreichende Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten nicht möglich ist.

Stellungnahme von Michael Kirsch

Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, betont: „Die BG BAU hat schon immer dafür plädiert, bei begründetem Verdacht grundsätzlich vor Beginn der Bauarbeiten eine Erkundung durchzuführen. Wird Asbest gefunden, müssen umfassende Schutzmaßnahmen und eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden. Als BG BAU beraten wir die Unternehmen, führen Schulungen durch und bieten Prämien zur Unterstützung bei der Anschaffung geeigneter Arbeitsmittel an.“

Gesundheits- und Umweltschutz

Der Umgang mit Asbest auf Baustellen erfordert umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, um Beschäftigte, Anwohner und Passanten zu schützen. Insbesondere bei unsachgemäßen Sanierungsarbeiten, wie sie bei Mehrfamilienhäusern oder Einfamilienhäusern vorkommen können, entstehen Gefahren durch Asbestfasern, die nicht nur für die unmittelbar Beschäftigten, sondern auch für Dritte und die Umwelt gefährlich sind. Die BG BAU klärt umfassend über die Gefahren auf und bietet durch ihre Aufsichtspersonen Beratung und Information direkt vor Ort an.

Unterstützungsmaßnahmen der BG BAU

Als konkrete Unterstützungsmaßnahmen stellt die BG BAU ein E-Learning-Programm „Grundkenntnisse Asbest“ sowie eine spezielle Multiplikatorenschulung zur Verfügung. Wichtige Informationen und Daten zu Gefahrstoffen wie Asbest sind über die Gefahrstoffdatenbank „WINGIS“ der BG BAU zugänglich. Darüber hinaus bietet die BG BAU ein Schutzpaket für das Bauen im Bestand an, das Handmaschinen mit Absaugung, Bau-Entstauber der Staubklasse H, Luftreiniger oder Unterdruckhaltegeräte der Staubklasse H, Staubschutztüren und -schleusen, Einwegschutzanzüge und Atemschutzmasken umfasst. Mitgliedsunternehmen können eine Förderung von 50% der Anschaffungskosten (maximal 5.000 Euro) erhalten, wenn sie in diese kombinierten Schutzmaßnahmen investieren.

Zukunftsperspektiven

„Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung kommen neue Herausforderungen auf die Bauunternehmen zu. Die BG BAU ist darauf bereits gut vorbereitet und wird in Zukunft zusätzliche Angebote zur Verfügung stellen, um die Bauwirtschaft bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu unterstützen“, so Michael Kirsch.

Die rechtzeitige Erkennung und sichere Handhabung von Asbest auf Baustellen sind entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Die BG BAU setzt sich für eine umfassende Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ein und bietet umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen an, um die Arbeitssicherheit in der Bauwirtschaft zu gewährleisten.

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