Urteil zu Arbeiten rund um Photovoltaik-AnlagenArbeiten rund um PV-Anlagen nur vom zulassungspflichtigen Handwerk
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke darstellen und daher eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen.
