Baugewerbeverband Schleswig-Holstein

Kai Ingmar Link,

Effiziente Baukostenreduktion und CO2-Einsparungen: Ein realistisches Ziel

Besonders im Kontext nachhaltiger Bauweisen wird deutlich, dass zukünftige Anforderungen oft im Konflikt mit den langjährig bewährten Grundsätzen stehen. © WBM

Angesichts der alarmierenden Kostensteigerungen im Baugewerbe und der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum in Deutschland rücken die technischen Standards in den Fokus. Experten sind sich einig, dass es an der Zeit ist, die oftmals übertrieben hohen technischen Anforderungen zu überdenken, um Kosten zu senken, Ressourcen zu schonen und den CO2-Ausstoß zu minimieren.

Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von "Die Bauwirtschaft im Norden", unterstreicht die Notwendigkeit, von den über 3.300 Bauvorschriften abzuweichen und dies gesetzlich zu verankern, um Rechtssicherheit zu schaffen. Auf Initiative verschiedener Landesbauverbände und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe wird am morgigen Donnerstag (12. Oktober) in Berlin auf Bundesebene ein Arbeitskreis einberufen. Bereits am 5. Oktober veranstalteten der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein und der Wirtschaftsverband Bau-Nord in Kiel einen Fachtag, um die Reduzierung der allgemein akzeptierten technischen Standards zu erörtern und klare Forderungen zu formulieren.

"Wir setzen uns dafür ein, nachhaltiges Bauen nicht länger durch veraltete technische Standards zu behindern, sondern zukunftsorientierte Lösungen zu fördern. Hierfür sind flexible Ansätze erforderlich, und die Politik muss ihren Beitrag leisten", betont Schareck. Der Verbandsleiter erhofft sich vom Arbeitskreis in Berlin eine flexiblere Gestaltung des Werkvertragsrechts, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden. Dies würde bedeuten, dass die allgemein akzeptierten technischen Standards dynamischer gestaltet werden und gesetzliche Maßnahmen zur Anpassung dieser Vorgaben zügig umgesetzt werden.

"Unser Ziel ist es, den Bau auf die Kernanforderungen des Baurechts zu reduzieren. Dadurch würde das Bauen einfacher und schneller, Materialkosten könnten um bis zu 30 Prozent gesenkt werden, was wiederum zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt", erklärt Schareck. Dies erfordert grundlegende Änderungen im Allgemeinen Baurecht, insbesondere Klarstellungen zur Anwendung der allgemeinen technischen Standards.

In Kiel wurde ausführlich über die Notwendigkeit von Änderungen im Allgemeinen Baurecht und den allgemeinen technischen Standards diskutiert und dies anhand von Beispielen erläutert. Rechtsanwalt Michael Halstenberg (VHV Hannover) hielt einen Vortrag zu diesem Thema. Es wird zunehmend offensichtlich, dass es Unstimmigkeiten in den etablierten technischen Standards gibt. Diese Standards leiten sich traditionell aus Erfahrungen ab und müssen sich über einen längeren Zeitraum in der Praxis bewähren, um anerkannt zu werden. Dies kann dazu führen, dass sie den Fortschritt neuer technischer Entwicklungen hemmen oder verhindern.

Besonders im Kontext nachhaltiger Bauweisen wird deutlich, dass zukünftige Anforderungen oft im Konflikt mit den langjährig bewährten Grundsätzen stehen. Dies erfordert Anpassungen für die Zukunft, die mit den etablierten Praktiken in Teilen in Konflikt geraten können.

Beispiel 1: Der Erhalt des Baubestands ist entscheidend für die Erreichung der Klimaziele. Über 90 Prozent der vorhandenen Bauwerke entsprechen jedoch nicht den heute gültigen Vorschriften. Das bedeutet, dass die nachhaltige Bestandssanierung nur funktionieren kann, wenn man an diese nicht den Vorschriftenstandard von heute anlegt. "Wir fordern alle Baubeteiligten auf, nur das umzusetzen, was für das Bauwerk angemessen ist", fordern Halstenberg und Schareck unisono. Hierzu gibt es Lösungsvorschläge für die Landesbauordnung, die schnell und praxisgerecht Klarheit schaffen können.

Beispiel 2: Viele bautechnische und allgemeine technische Standards wurden über längere Zeiträume als Standards entwickelt. Die Anpassung von Vorschriften an die sich in den letzten Jahren deutlich verändernden regionalen Schlechtwetterbedingungen und klimatischen Veränderungen wird jedoch zum Beispiel nicht berücksichtigt. Schadensberichte an Gebäuden stimmen heutzutage häufig nicht mehr mit früher identifizierten Schlechtwetterregionen und ihren technischen dazu abgeleiteten Regeln überein. Dies führte Heike Böhmer, Geschäftsführerin am Institut für Bauforschung Hannover, aus.

So wären in Schleswig-Holstein die Maßnahmen zur Schneelast nicht erforderlich, die in anderen Regionen relevant seien. Diese schränken hier die Belastbarkeit der Dächer für Photovoltaikmodule unnötigerweise ein. Daher ist es wichtig, Vorschriften an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Nur so ist es auch möglich, die exorbitant steigenden Schadensfälle im Bestand (alleine bei den VHV Versicherungen mindestens zwei pro Tag) zu begrenzen.

Beispiel 3: Der überwiegende Teil der heutigen Gebäude wurde nach älteren, einfacheren Schallschutzregeln errichtet, die den Schutzwerten entsprachen, die bei der Errichtung der Gebäude gültig waren. Kostensenkend wäre die Möglichkeit, die heute geltenden, deutlich höheren Schallschutzanforderungen auf die Substanz des Bauwerks angemessen anzupassen.

Beispiel 4: In vielen Bauverträgen stehen allgemeine Formeln, die lediglich der Absicherung dienen und pauschal auf verschiedene Regeln, Gesetze, DIN-Regelungen, Empfehlungen etc. verweisen, die sich teilweise sogar inhaltlich widersprechen. Halstenberg fordert deshalb alle Beteiligten auf, auf solche "Selbstbeschäftigungsklauseln" und "Haftungskarussell-Regeln" zu verzichten und damit wieder mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

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