FinanzenDATEV erklärt: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken im elektronischen Zahlungsverkehr prüfen, ob Empfängername und Kontoinhaber zur IBAN passen (Verification of Payee, VoP).
Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken im elektronischen Zahlungsverkehr prüfen, ob Empfängername und Kontoinhaber zur IBAN passen (Verification of Payee, VoP).