Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 1-2\2020Rechtstipp: Erfüllung endgültig verweigert?

Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung kann das Setzen einer Frist als Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz entbehrlich machen. An deren Vorliegen sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen.

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