Steuertipp
Gesetz für einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E beschlossen
Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen. Insbesondere die Abweichung von reinen Komfortstandards soll einfacher werden. Fachleute schätzen, dass sich dadurch jedes Jahr über 8 Mrd. € Baukosten einsparen lassen.
Das vorgeschlagene Gesetz trägt die Kurzbezeichnung Gebäudetyp-E-Gesetz. Mit der Wendung „Gebäudetyp E“ werden Bauprojekte bezeichnet, bei denen auf die Einhaltung von gesetzlich nicht zwingenden Standards verzichtet wird. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen im Bauvertragsrecht vor:
- einfachere Abweichung von reinen Komfort- und Ausstattungsstandards,
- einfachere Nutzung von innovativen, nach-haltigen oder kostengünstigen Bauweisen und Baustoffen sowie
- einfachere Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“.
Hinweis: Der Begriff „Gebäudetyp E“ bezeichnet keinen bestimmten, technisch spezifizierten Gebäudetypus, sondern den Wunsch nach flexibleren Planungsmöglichkeiten. Ziel des Gesetzentwurfs ist, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik zwischen fachkundigen Unternehmern rechtssicher zu ermöglichen. Hierfür soll aber nicht das gesamte Werkvertragsrecht geändert werden.








