Steuertipp
Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden
Bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten noch eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro auszahlen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist eine solche Sonderzahlung mittlerweile bei mehr als drei Viertel der Tarifbeschäftigten in Deutschland auf dem Konto eingegangen oder wird ihnen laut Tarifvertrag noch bis Ende 2024 ausgezahlt.
Arbeitgeber können frei entscheiden, in welcher Höhe sie eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, solange sie in Summe höchstens 3000 Euro pro Arbeitnehmer beträgt. Auch eine ratierliche Auszahlung ist erlaubt. Wer Arbeitnehmern seit dem 26.10.2022 bereits eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt hat, die in Summe pro Arbeitnehmer unter 3000 Euro liegt, kann bis zum 31. Dezember 2024 also noch steuerfreie (Rest-)Zahlungen leisten.
Hinweis: Die Sonderzahlung muss auf der Gehaltsabrechnung als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein, denn sie darf nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fließen. Eine Lohnkürzung um die Prämie ist also nicht erlaubt. Arbeitgeber müssen die Prämie im Lohnkonto kenntlich machen.









