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Artikel und Hintergründe zum Thema

Einsturzgefahr

Wilhelm Seewitz,

Großes Nebengebäude – leider völlig daneben

In Förderstedt wird ein vernachlässigtes, massives Gebäude immer noch teilweise genutzt, obwohl die Standsicherheit nicht mehr besteht.  Bei diesem Nebengebäude handelt es sich um einen massiven Bau, der um das Jahr 1890 errichtet wurde und der in den vergangenen Jahrzehnten jegliche Instandhaltung vermissen lässt. Die Fotos des Gutachtens lassen die Bauschäden, den enormen Reparaturstau und die Gefahr für die Nutzer erkennen.

Das baufällige Nebengebäude – es droht Einsturzgefahr © Wilhelm Sewitz

Das Objekt: Auf einem Bauernhof befindet sich ein Mehrfamilienhaus, eine Stallanlage, eine Scheune und jenes besagte, größere Nebengebäude. Der landwirtschaftliche Betrieb läuft entsprechend der örtlichen Bedingungen. In diesem Gutachten geht es um die Feststellung der Bauschäden und auf dieser Grundlage um die Abwendung von Gefahren durch Reparaturen oder Abriss.

Schadensbild: Für die Mieter des Grundstückes besteht beim Begehen, Nutzen und Durchgehen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Hier herrscht höchste Einsturzgefahr!

Das Dach über dem Gebäude ist nicht funktionsfähig, es fehlt in großen Flächen Dachpappe und ein großer Teil der Dachschalung ist verfault Die Holzdachkonstruktion ist nicht mehr tragfähig, denn sie kann weder senkrechte, noch von außen wirkende Lasten aufnehmen bzw. ableiten. Die Zwischendecken/Geschossecken sind stark durchfeuchtet und das Holz ist von holzzerstörenden Pilzen befallen. Die Wände sind nicht nur vom Regenwasser durchfeuchtet, auch von aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Baugrund. Bei diesem Gutachten geht es auftragsgemäß nur um das Nebengebäude.

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Schadensursache: Hier wurden in den vergangenen Jahrzehnten keine Instandsetzungs- und keine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Die Zwischendecken/Geschossdecken sind stark durchfeuchtet und das Holz von holzzerstörenden Pilzen befallen. Die Wände sind nicht nur vom Regenwasser durch das kaputte Dach durchfeuchtet, sondern auch von aufsteigender Feuchtigkeit aus dem Baugrund.

Schadensbehebung: Das gesamte Dach und die Holzkonstruktion müssten hier abgerissen und die Zwischendecken ebenfalls herausgenommen werden. Dann bliebe ein hohler Baukörper übrig, dessen Umfassungs- und Zwischenwände komplett aufwendig saniert werden müssten. Es würde im Prinzip einem kompletten Abriss und einem vollständigen Neuaufbau gleichkommen. Auch ein Teilabriss des Gebäudes kann hier nicht empfohlen werden, weil die Bauteile, die stehen bleiben würden, aufwendig saniert werden müssten.

Diese Baulichkeiten in Form und Abmessungen lassen in der heutigen Zeit keine zweckmäßige bzw. wirtschaftliche Nutzung mehr erkennen. Empfohlene Sofortmaßnahmen wären:

- Sperrung des gesamten Nebengebäudes und Verbot jeglicher                    Nutzung.

- Der Durchgang durch dieses Gebäude zum Erreichen des hinteren Teils des Grundstückes (Garten) darf nur nach Abwendung der akuten Einsturzgefahr (Schutzbauwerk) dieses Bereiches gestattet werden.

Auszug aus "Details im Griff", mikado 01-02.25

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