BG Bau, Verbände und Gewerkschaft gemeinsam gegen Lärm am Bau:

Kai Ingmar Link,

Erst laut, dann taub!

Der Kampf gegen Lärm am Bau ist eine gemeinsame Initiative des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des Tags gegen Lärm am 24. April kündigten sie verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung des Lärmschutzes auf Baustellen an.

Lärm stellt nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch am Arbeitsplatz eine ständige Gefahr für die Gesundheit dar. © BG Bau

Gemeinsam gegen Lärmschwerhörigkeit
Lärm stellt nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch am Arbeitsplatz eine ständige Gefahr für die Gesundheit dar. Unbehandelter Lärm kann das Gehör dauerhaft schädigen und zu Lärmschwerhörigkeit führen. Vor allem in der Bauwirtschaft und in baunahen Dienstleistungen ist Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit. Im Jahr 2023 verzeichnete die BG BAU 4.581 neue Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Diese alarmierenden Zahlen machen deutlich, dass verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor Lärm erforderlich sind.

Engagement für Lärmschutz am Bau
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, setzen BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU auf verstärkte Aufklärung und gemeinsames Engagement für mehr Lärmschutz am Bau. Denn trotz der natürlichen Lautstärke am Bau können gesundheitliche Beeinträchtigungen durch geeignete Lärmminderungsmaßnahmen vermieden werden.

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Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU © BG BAU

Stimmen aus der Branche
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), betont die Bedeutung der Sensibilisierung aller am Bau Beteiligten für das Thema Lärmschutz. Er betont, dass eine konsequente Lärmschutzpolitik unerlässlich ist, da jede Tätigkeit in lauter Umgebung das Gehör irreversibel schädigt.

Infografik Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit © BG BAU

Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG BAU, betont die Notwendigkeit, die Akzeptanz für Lärmschutzmaßnahmen zu erhöhen und das Bewusstsein für die schädlichen Auswirkungen von Lärm sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern zu schärfen.

Unbehandelter Lärm kann das Gehör dauerhaft schädigen und zu Lärmschwerhörigkeit führen. © BG BAU

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, betont die Verpflichtung zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Er betont, dass Unternehmen auf wirksame technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen setzen müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.

Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG BAU © IG BAU

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, betont die Bedeutung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Baulärm. Er fordert, den Lärm bereits an der Quelle zu reduzieren, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB © ZDB

Maßnahmen zum Lärmschutz
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt, wann Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen wie leisere Maschinen, lärmarme Arbeitsverfahren, Lärmschutzwände und persönliche Schutzausrüstungen wie Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel. Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung sicherer Arbeitsmittel durch finanzielle Zuschüsse im Rahmen der Arbeitsschutzprämien.

Fazit
Der gemeinsame Kampf gegen Lärm am Bau erfordert ein koordiniertes Vorgehen von Verbänden, Gewerkschaften und Behörden. Durch verstärkte Aufklärung und konkrete Lärmschutzmaßnahmen können Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten nachhaltig verbessert werden.

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