Flugdrohne
Falcon8+ darf Österreichs Städte befliegen
Der Intel Falcon8+ – Topcon Edition hat die höchsten Zulassungshürden für Drohnenflüge in Österreich überwunden. Dank Wendigkeit und präzisem Flugverhalten eignet sich der Falcon8+ für die Bauwerksinspektion sowie für die digitale Erfassung bestehender Gebäude.
Seine Konstruktion ermöglicht es ihm, überhängende Bauteile von unten zu inspizieren und zu erfassen – was besonders häufig bei der Zustandserfassung von Brücken vorkommt.
Das mit acht Rotoren ausgestattete UAV hat die Zulassungsprüfer überzeugt. Die wesentlichen Hürden waren die sehr hohen Sicherheitsstandards, die Österreich an Drohnen stellt. "Für eine Zulassung über dicht besiedelten Gebieten gilt das besondere Augenmerk der Austro Control den verbauten Sicherheitsmerkmalen, die redundant verbaut sein müssen", berichtet Markus Drewes, Sales Representative Mass Data & UAV bei Topcon. Ganz konkret bedeutet das: Fällt ein sicherheitsrelevantes System aus, muss ein Ersatzsystem zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die Drohne sicher fliegen und gefahrlos landen kann.
Für Flugdrohnen gibt es bislang kein vereintes Europa. Zwar hat die Europäische Kommission in diesem Jahr Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen verabschiedet, doch bis zur Umsetzung in nationales Recht unterliegen Einsatz und Zulassung der Fluggeräte von Land zu Land verschiedenen Regeln. Bis zur endgültigen Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung darf jedes EU-Land eigene Drohnen-Gesetze und -Verordnungen erlassen. Gerade bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung bestehen zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Zulassungsregeln in Österreich gelten als besonders strikt.









