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Artikel und Hintergründe zum Thema

Aktion BauZukunft:

FEHS / Heino Schütten,

Stellungnahme - Regulativer Anpassungsbedarf für Sekundärrohstoffe in Bauprodukten

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen im Straßen-, Wege- und Wasserbau ist seit langem etabliert und bewährt. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit dieser Materialien erfolgt dabei in der Regel anhand ihres Auslaugverhaltens in der Form, in der sie verwendet werden. Seit dem 1. August 2023 ist hierfür die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) maßgeblich, während zuvor Länderregelungen, vorwiegend basierend auf der Mitteilung 20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Anwendung fanden.

Die Verwendung von Sekundärrohstoffen im Straßen-, Wege- und Wasserbau ist seit langem etabliert und bewährt. © Fehs

Im Bauproduktebereich hingegen, wo Sekundärrohstoffe z. B. als Gesteinskörnung in Beton genutzt werden könnten, setzt die ABuG („Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer“, Anhang 10 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)) andere Maßstäbe an. Neben Eluatgrenzwerten für das Bauprodukt Beton gelten auch zusätzliche Eluat- und Feststoffgrenzwerte für die Einsatzmaterialien. Dies führt dazu, dass bestimmte Sekundärrohstoffe von der Verwendung als Gesteinskörnung für Beton ausgeschlossen sind, da insbesondere die Feststoffgrenzwerte häufig nicht eingehalten werden können. Diese Einschränkung betrifft aufgrund der Adaption der Regelungen auch den Einsatz solcher Rohstoffe als Zementbestandteil oder Betonzusatzstoff.

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Dies schafft eine widersprüchliche Situation: Dasselbe Material darf im Verkehrswegebau in verschiedenen ungebundenen oder gebundenen Anwendungen eingesetzt werden, wird jedoch aufgrund der ABuG-Vorgaben bei Bauprodukten als Bestandteil einer dichten Betonmatrix ausgeschlossen. Der Hauptgrund für die Festlegung von Feststoffgrenzwerten für Betonbestandteile liegt in der Sorge vor einer „Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf“. Dies gilt auch für Sekundärrohstoffe, von denen nachweislich keine toxische Wirkung zu besorgen ist. Dabei gibt es keinerlei Belege dafür, dass die Überschreitung der in der ABuG festgelegten Feststoffgrenzwerte eine Gefahr für Mensch, Boden oder Grundwasser darstellt.

Eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Ressourcenschutz durch die Nutzung von Sekundärrohstoffen und dem Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit – wie sie das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert – wurde hierbei somit nicht vorgenommen. Zu einer solchen Abwägung gehört auch eine fundierte Gefahrenabschätzung. Eine Gefahr liegt vor, wenn der ungehinderte Verlauf eines Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an einem der Schutzgüter führen kann. Die Grenzwerte müssen daher so festgelegt werden, dass sie die tatsächliche Gefahrenschwelle widerspiegeln und eine Überschreitung unmittelbar zu einem Schaden an diesen Schutzgütern führt. Die derzeitigen Feststoffgrenzwerte basieren jedoch lediglich auf einer vagen Besorgnis über mögliche Gefahren und sind nicht fachlich-wissenschaftlich fundiert.

Der weitgehende Ausschluss industrieller Gesteinskörnungen bei der Herstellung von Bauprodukten steht in eklatantem Widerspruch zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Er behindert eine effiziente Ressourcennutzung und Abfallvermeidung, während gleichzeitig der Abbau natürlicher Rohstoffe ungebremst fortgesetzt wird. Dies belastet nicht nur die natürlichen Ressourcen, sondern erhöht auch den CO₂-Fußabdruck des Bauwesens.

Mit dem Auslaufen der Kohleverstromung und der anstehenden Transformation der Stahlindustrie hin zu CO2-freier Produktion und dem damit einhergehenden schrittweisen Verschwinden
des Hüttensands als CO2-armes Portlandzementklinkersubstitut wird der Einsatz anderer Sekundärrohstoffe zunehmend relevant. Die aktuellen Regelungen hemmen jedoch diese nachhaltige Entwicklung und behindern Innovationen im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, die Anforderungen an die Verwendung von Sekundärrohstoffen in Bauprodukten in den ABuG zu überarbeiten. Nicht die Bewertung der Einsatzstoffe muss im Vordergrund stehen, sondern das fertige Bauprodukt.

Denn letztlich kommt das Bauprodukt in Wechselwirkung mit Menschen und Umwelt, weshalb entscheidend ist, in welcher Menge Inhaltsstoffe aus diesem Endprodukt freigesetzt werden. Für die Prüfung des Endprodukts Beton eignet sich das europäische Elutionsverfahren gemäß DIN EN 16637-2 unter Anwendung der in den ABuG festgelegten Grenzwerten. Darüber hinaus können mit Blick auf das ‚Second Life‘, also das erneute Recycling und den Einsatz eines entsprechenden Bauproduktes, die Eluatwerte gemäß EBV herangezogen werden, um eine schadlose Wiederverwendung zu ermöglichen.

Die gegenwärtigen Anforderungen an die Einsatzstoffe müssen dringend überarbeitet werden, da sie nicht gerechtfertigt und der Kreislaufwirtschaft abträglich sind.

Die aktuelle Baukrise in Deutschland: Ursachen, Auswirkungen und mögliche Lösungen

Das Baugewerbe sieht sich gegenwärtig mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, die als "Baukrise" bezeichnet werden müssen. Diese Krise hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Baubranche, angefangen bei der Materialbeschaffung bis hin zur Fertigstellung von Bauprojekten. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Ursachen, Auswirkungen und potenziellen Lösungsansätze für die aktuelle Baukrise.

Alternative Antriebe für Baumaschinen: Ein Weg in die Zukunft

Alternative Antriebe sind nur eine Initiative der Baubranche, trotz Krise neue Wege für eine nachhaltige Zukunft zu finden. Elektro-Motoren, Wasserstoffmotoren und Hybridantriebe werden immer mehr entwickelt, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und CO2-Neutralität zu erreichen. Doch damit stößt der Innovationsgeist der Branche noch lange nicht am Ende.

Baugewerbe vs. Krise

Die Baubranche durchlebt derzeit eine ungewöhnlich Krise, die viele Unternehmen mit Sorgen und Unsicherheit erfüllt. Die Ursachen sind vielfältig: Angefangen bei einer schwächelnden Konjunktur bis hin zu politischen Unsicherheiten. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Aufträge zu erfüllen und gleichzeitig die Zukunft ihrer Mitarbeitenden zu sichern. In dieser Zeit der Krise möchte das Baugewerbe Magazin die Stimme der Bauunternehmen stärken und hat die Aktion BauZukunft ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, den Unternehmen ein Forum zu bieten, um ihre Wünsche und Forderungen an Politik und Gesellschaft zu kommunizieren.

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