Betonbau
Wärmebrücken effizient reduzieren
Am 1. November 2020 trat das GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Kraft. Es schickt damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) in den Ruhestand. Bei der Berechnung der Wärmebrücken können Planer, Architekten und Statiker mit den Produktlösungen der Schöck Bauteile GmbH auf den dabei nochmals verminderten Wärmebrückenzuschlag zurückgreifen.
Bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken kann mit dem vereinfachten Ansatz künftig zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und Kategorie B unterschieden werden. Produktlösungen für den Anschluss an Balkone, Attiken oder den Gebäudesockel müssen dafür Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit erfüllen. Der vereinfachte Ansatz nach dem energetischen Niveau der Kategorie A wird dabei, wie bisher, mit einem Wärmebrückenzuschlag 0,05 W/(m²K) und neu mit dem verminderten Wärmebrückenzuschlag 0,03 W/(m²K) nach Kategorie B berechnet.
Effizienterer Ansatz
Wird ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb der Dicke 80 mm und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A. Wird dagegen ein tragendes Wärmedämmelement mit 120 mm Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrücke der Kategorie B und es kann der vereinfachte Ansatz mit 0,03 W/(m²K) herangezogen werden.
Herstellerübergreifend vergleichen
Der Bauproduktespezialist Schöck liefert zu seinen Produkten Isokorb, Novomur, Combar und Isolink die entsprechende äquivalente Wärmeleitfähigkeit, die im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig ist. Mit Angabe der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit als Kenngrößen erhöht Schöck die Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich des neuen GEG.
Der λeq-Wert, beziehungsweise der produktdickenabhängige Wärmedurchlasswiderstand Req-Wert, erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit. Die äquivalente Wärmeleitfähigkeit kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke verwendet werden. Die Angabe von Grenzwerten für äquivalente Wärmeleitfähigkeiten ermöglicht dem Anwender ein einfaches Vorgehen. Dabei setzt das neue Beiblatt 2 jedoch enge Grenzen, denn die äquivalenten Wärmeleitfähigkeiten für Attika- und Balkonanschlüsse, nicht jedoch für Gebäudesockel-Elemente, müssen gemäß der EAD (European Assessment Document 050001-00-0301), nach dem EAD-Verfahren ermittelt werden. Herstellerübergreifend ermöglicht das die Vergleichbarkeit äquivalenter Wärmeleitfähigkeiten. Schöck bietet für seine Produkte bereits äquivalente Wärmeleitfähigkeiten nach EAD-Verfahren an.
Vereinfacher Nachweis nutzbar
Mit dem Isokorb für die Attika bietet das Unternehmen Schöck eine Produktlösung, bei der die Höhe beliebig gewählt werden kann, Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten somit auch auf den vereinfachten Nachweis zurückgreifen.
Der Beitrag erschien in Baugewerbe 1-2/21.









