Interview

Christine Ryll,

Stammhaus Bad Wörishofen - Brandschutztechnische Herausforderungen

Von hohen Anforderungen zu durchdachten Lösungen: Projektleiter Stefan Specht vom Büro Beer Bembé Dellinger Architekten berichtet über brandschutztechnische Herausforderungen bei der Planung des Stammhauses.

Projektleiter Stefan Specht vom Büro Beer Bembé Dellinger Architekten © Beer Bembé Dellinger

mikado: Herr Specht, die Details des Stammhauses wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Holzbauunternehmen entwickelt. Können Sie hierfür ein Beispiel nennen?

Stefan Specht: Ein Beispiel dafür sind die Fassaden: Zur Qualitätssicherung der Fassadenaufbauten fertigte Müllerblaustein ein Mock-up an, das ein Fensterelement mit zwei unterschiedlichen Fassadenbekleidungen abbildet. Auch das Fensterelement selbst stellt eine Besonderheit dar. Die integrierte Laibungsverkleidung ragt über die Fassadenebene hinaus und erfüllt gleich mehrere Funktionen – sie dient zugleich als Gestaltungselement, Sonnenschutz und Absturzsicherung. Planung und Umsetzung erfolgten dabei aus einer Hand. Eine weitere Herausforderung stellten die Brandschutzanforderungen dar, insbesondere die Elektroinstallationen in der Holzmassivbauweise. Sie mussten bereits bei der Vorfertigung bedacht werden.

Wie wurden die Brandschutzanforderungen umgesetzt?

Grundsätzlich wurden die Holzfertigbauteile auf Abbrand berechnet, ergänzt durch mit Kapselung versehene Bauelemente. Die Elektroinstallationen in der Holzmassivbauweise dürfen gemäß Abschnitt 7.1 HolzBauRL allerdings nicht in tragenden, aussteifenden oder raumabschließenden Holzmassivbauteilen geführt werden. Stattdessen fordert die Richtlinie, dass sie in Vorsatzschalen vor den Wänden bzw. unterhalb der Decken oder in Schächten und Kanälen verzogen werden.

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Sie haben aber auch alternative Lösungen entwickelt, zum Beispiel für tragende Massivholzwände mit Sichtholzoberflächen innerhalb einer Nutzungseinheit. Wie wurden hier beispielsweise Steckdosen integriert?

In diesem Fall wurden die tragenden Massivholzwände mit Sichtholzoberflächen aus statischer Sicht in zwei Wandbereiche untergliedert: Ein Bereich ist gemäß Holzbaurichtlinie als tragend eingestuft, der andere als nichttragend und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der Holzbaurichtlinie. Die Elektro-Zuleitung wurde im nichttragenden Wandbereich vom Boden bis zu den Einzel- bzw. Mehrfachsteckdosen geführt. Der nichttragende Bereich umfasst beidseitig der Dosenbohrung jeweils mindestens 150 mm. Ein durchgehender Schlitz bis zur Decke war nicht erforderlich.

Und wie wurden der Brandüberschlag an den Holzfassaden gelöst?

Im Innenhof wurde der erforderliche Schutz vor Brandüberschlag z.B. durch die vorgelagerten Balkone geregelt. Diese wurden mit nichtbrennbaren, nichtglimmenden Dämmstreifen an die Außenwand angeschossen. Zudem wurden die Stirnseiten und die Draufsicht der Balkone nichtbrennbar bekleidet und Einzeldurchführungen mit nicht brennbaren Baustoffen verschlossen. Wo im Innenhof keine Balkone vorhanden sind, haben wir die durchlaufenden Gesimse mit Gipsfaserplatten gekapselt und die Bekleidung nicht brennbar ausgeführt. Dank derartiger Details konnte die Außenhaut des Bauwerks problemlos in Holz ausgeführt werden. Und auch in den Wohnungen haben alle Deckenuntersichten sowie Teile der Wandoberflächen Sichtholzqualität. Abgehängte Decken gibt es lediglich in den Bädern.

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