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Artikel und Hintergründe zum Thema

Mauerwerksbau

23. - 24. November: Fachseminar zur nachträglichen Bewehrung im historischen Mauerwerk

Mauerwerk reagiert auf äußere und innere Beanspruchung oft mit Rissen aufgrund geringer Zugfestigkeit. Sind die Ursachen der übermäßigen Beanspruchung weitgehend beseitigt, bietet sich für die Sicherung der Risse der Einbau einer nachträglichen Bewehrung an. Es gibt Systeme mit mineralischen Verbund und Systeme mit chemischen Verbund.

Die Propstei Johannesberg gGmbH bietet ein Fachseminar zur nachträglichen Bewehrung in historischem Mauerwerk an.
Die Propstei Johannesberg gGmbH bietet im November ein Fachseminar zur nachträglichen Bewehrung in historischem Mauerwerk an. Foto: Propstei Johannesberg

Die nachträgliche Bewehrung ist ein ingenieurmäßiges Verfahren. Obwohl oft nur konstruktiv bemessen wird, sollten dem verantwortlichen Planer und dem Ausführenden das Wirkmodell und die Grundlagen der Berechnung bekannt sein. Die baulichen und stofflichen Randbedingungen haben wesentlichen Einfluss auf den Widerstand.

Grundlagen der Bemessung von Ankern und Dübeln

Das zweitägige Fachseminar behandelt die Grundlagen der Bemessung von Verpressankern (mineralischer Verbund) und von Injektionsdübeln (chemischer Verbund). Der Einfluss des Wassersaugens des Steins auf die Festigkeitsentwicklung des mineralischen Verbundmörtels wird quantifiziert. Zu beiden Verfahren werden die Systeme zur Gütekontrolle vorgestellt. Da sich der mineralische Verbund bei den Verpressankern in der Bemessung und beim Ausziehversuch an den Regelungen im Grundbau orientiert, werden auch Bodennägel vorgestellt. Praxisvorführungen weisen auf mögliche Mängel in der Ausführung hin und geben Hinweise für eine Ausführung nach den Regeln der Technik.

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Das Seminar leitet Dipl.-Ing. Peter Hegewaldt, HAZ Beratende Ingenieure für das Bauwesen GmbH, Kassel.

Die Teilnahme kostet 390 Euro. Es werden Fortbildungspunkte bzw. Unterrichtseinheiten entsprechend den Kammerregelungen bescheinigt. Zur Rezertifizierung „Energieberater/in für Baudenkmale“ wird eine anerkannte Bescheinigung ausgestellt.

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