Gefahrenstoffe
Neue Asbestpflichten im Bau: BG Bau aktualisiert Leitfaden
Im Umgang mit Asbest im Gebäudebestand gelten seit Ende 2025 verschärfte Anforderungen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat deshalb ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ umfassend überarbeitet. Hintergrund ist die Änderung der Gefahrstoffverordnung, die im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 veröffentlicht wurde und seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft ist. Für Bauunternehmen, Projektleiter und ausführende Betriebe bedeutet dies eine deutliche Anpassung bei Planung, Genehmigung und Dokumentation von Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien.
Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest im Bestand
Asbest bleibt eines der zentralen Arbeitsschutzthemen im Bauwesen. Vor allem bei Sanierungs-, Modernisierungs- und Rückbauprojekten im Gebäudebestand besteht weiterhin ein erhebliches Risiko, auf asbesthaltige Baustoffe zu stoßen. Die aktualisierten gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, den Schutz der Beschäftigten zu stärken und gleichzeitig die behördliche Kontrolle von Tätigkeiten mit Asbest zu präzisieren.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Genehmigungspflicht für bestimmte Abbrucharbeiten. Tätigkeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich können künftig nicht mehr allein auf Basis einer Anzeige erfolgen, sondern benötigen eine behördliche Genehmigung. Für Bauunternehmen bedeutet das, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse frühzeitig berücksichtigt werden müssen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.
Darüber hinaus wurden die Anzeige- und Nachweispflichten deutlich erweitert. Unternehmen, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen, müssen im Rahmen der Anzeige künftig detailliertere Angaben machen. Dazu gehört insbesondere die namentliche Benennung der beteiligten Beschäftigten sowie der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation und der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Damit wird der Fokus stärker auf die persönliche Fachkunde und den Gesundheitsschutz der eingesetzten Fachkräfte gelegt.
Leitfaden der BG Bau als Praxisinstrument für Bauunternehmen
Der aktualisierte Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) greift diese neuen Anforderungen systematisch auf und ordnet sie in den praktischen Bauablauf ein. Für Unternehmen dient das Dokument als Arbeitshilfe, um Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen gesetzlichen Vorgaben strukturiert umzusetzen.
Gerade für Bauunternehmen, die regelmäßig im Gebäudebestand tätig sind, gewinnt eine klare organisatorische Vorbereitung an Bedeutung. Bereits in der Planungsphase müssen mögliche Asbestvorkommen berücksichtigt, Gefährdungsbeurteilungen angepasst und Qualifikationsnachweise der Beschäftigten dokumentiert werden. Der Leitfaden hilft dabei, diese Schritte rechtssicher in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
Mehr Verantwortung für Unternehmen im Umgang mit Asbest
Mit der Anpassung der Gefahrstoffverordnung wird deutlich, dass der Umgang mit Asbest weiterhin zu den sensibelsten Bereichen im Bauwesen zählt. Bauunternehmen tragen eine zentrale Verantwortung, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die gesetzlichen Anforderungen konsequent umzusetzen.
Der aktualisierte Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ bietet hierfür eine praxisnahe Orientierung. Für Entscheider im Baugewerbe liefert er einen strukturierten Überblick über Genehmigungsprozesse, Dokumentationspflichten und organisatorische Anforderungen im Umgang mit Asbest. Damit wird er zu einem wichtigen Instrument, um Bauprojekte im Bestand rechtssicher und gleichzeitig effizient umzusetzen.
Gerade vor dem Hintergrund steigender Sanierungsquoten und einer zunehmenden Zahl von Modernisierungsprojekten im Gebäudebestand bleibt das Thema Asbest ein dauerhaft relevantes Handlungsfeld für die Bauwirtschaft. Fachlich fundierte Informationen und praxisnahe Leitfäden spielen deshalb eine zentrale Rolle, um Sicherheit, Planungssicherheit und Rechtssicherheit in Bauprojekten zu gewährleisten.












