Wirtschaft & Verbände
Ab wann gilt der neue Mindestlohn am Bau?
Viele Leseranfragen in unserer Redaktion machten uns deutlich, dass es in den Baubetrieben noch Informationsbedarf zu den Mindestlöhnen gibt. Unklarheit herrscht insbesondere darüber, ob der neue Mindestlohn seit dem 1. Juli oder erst zum 1. Dezember gilt. Wir bringen für Sie die wichtigsten Inhalten auf den Punkt.
Um den Durchblick zu haben, ist es ganz wichtig zwischen dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe der BRD vom 23. Mai 2009 (TV Mindestlohn vom 23. Mai 2009) und dem Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe der BRD vom 28. April 2011 (TV Mindestlohn vom 28. April 2011) zu unterscheiden.
Momentan gilt noch der alte Tarifvertrag vom 23. Mai 2009.
Erst ab dem 1. Dezember 2011 tritt der neue Tarifvertrag (§ 7 Satz 1 TV Mindestlohn vom 28. April 2011) in Kraft.
- Seit dem 1. Juli 2011 gelten neue, erhöhte Mindestlöhne (nach dem noch gültigen Tarifvertrag vom 23. Mai 2009).
- Ab dem 1. Dezember 2011 gibt es zwar neue Mindestlöhne (auf Grundlage neuen Tarifvertrages vom 28. April 2011), jedoch ändern sich im Dezember 2011 die Mindestlöhne nicht.
- Ab dem 1. Januar 2012 werden die Mindestlöhne erhöht (TV Mindestlohn vom 28. April 2011).
Alle wichtige Inhalten des neuen Tarifvertrages können Sie in der aktuellen Tarifbroschüre nachlesen:








