Baugewerbe EXKLUSIV
Bauturbo - kommt die Erlösung?
Reformen wie der Bauturbo zielen darauf ab, Bauprozesse zu modernisieren. Dadurch eröffnen sich Chancen. Aber auch Herausforderungen.
Das Bauturbo-Gesetz, offiziell verankert in § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB), erlaubt eine beschleunigte Bearbeitung von Bauanträgen. Vor allem größere Wohnbauprojekte profitieren hiervon: Genehmigungen können schneller erteilt werden, da einige Anforderungen flexibler werden. Prof. Dr. Andreas Koenen sieht jedoch auch Hürden: Er befürchte eine "Einzelfallpolitik" statt planbasierter Vorhersehbarkeit. So verlagere sich die Verantwortung möglicherweise von einem regelgebundenen Planverfahren in eine politisch und rechtlich sensible Einzelfallentscheidung – mit erhöhtem Konflikt- und Anfechtungsdruck. "Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nur optional: Das kann Verfahren beschleunigen, aber Akzeptanzrisiken erhöhen; bei Beteiligung verlängert sich die Prüfungsfrist", so Koenen.
Parallel zum Bauturbo wurden mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz technische Vorschriften flexibilisiert. Dies ermöglicht situativ angepasste Regelungen zu Raumhöhen oder Bauweise, solange die Sicherheitsstandards gewahrt bleiben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung des Genehmigungsprozesses. Oft können Bauanträge inzwischen digital eingereicht und bearbeitet werden. "Wenn man den Bauturbo ‚nutzen‘ will, braucht man intern eine ‚turbofähige‘ Projektorganisation", so Andreas Koenen weiter. Dazu gehörten "Genehmigungs-Readiness" als eigener Meilenstein im Betrieb.
Trotz der Chancen bringt die Reform Herausforderungen mit sich. Deutschland verfügt über ein komplexes Geflecht aus Bundesgesetzen, Landesbauordnungen und kommunalen Vorschriften. Neue rechtliche Rahmenbedingungen und Bauanforderungen in Kombination mit der einhergehenden Digitalisierung verlangen qualifizierte Fachkräfte. Und genau diese fehlen in vielen Bereichen.
Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Henrik Kirchhoff, Dr. Bernhard Hartl und Carlotta Zimmermann der KFR Kirchhoff Franke Riethmüller Partnerschaft von Rechtsanwälten bestätigen jedoch das Potenzial des Bauturbos: "Aus unserer Sicht ist die Gesetzesnovelle schon jetzt ein Vorreiter." Der Bauturbo bietet konkrete Chancen für Bauunternehmen. "Wir betreuen einige Projekte, bei denen nach vorheriger ablehnender Haltung der Behörden nunmehr ein neuer Versuch auf Grundlage des § 246e BauGB ‚gewagt‘ wird", erklären die Rechtsanwälte der KFR Kirchhoff Franke Riethmüller Partnerschaft von Rechtsanwälten.












