Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 9\2020Rechtstipp: Fristen bei Folgeansprüchen beachten!

Nach einer Kündigung bestehen Mängel- und Kündigungsfolgeansprüche des ­Auftraggebers nebeneinander. Dabei ist darauf zu achten, dass sie in ­unterschiedlichen Fristen verjähren.

Anzeige