Aus Baugewerbe Unternehmermagazin 9\2020Rechtstipp: Fristen bei Folgeansprüchen beachten!
Nach einer Kündigung bestehen Mängel- und Kündigungsfolgeansprüche des Auftraggebers nebeneinander. Dabei ist darauf zu achten, dass sie in unterschiedlichen Fristen verjähren.
