RechtstippMängelbeseitigung nach aktuellen Regeln der Technik
Die Mängelbeseitigung muss grundsätzlich nach den aktuellen (geänderten) anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Sofern dies mit höheren Kosten verbunden ist, liegt dies allein im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Nur wenn es durch die Nachbesserung nach dem aktuellen Regelwerk zu einem Mehrwert für den Auftraggeber kommen sollte, kann hierfür eine Ausgleichspflicht des Auftraggebers bestehen.
(OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2019, Az.: 1 U 42/18)
