RechtstippMehrkosten sind konkret darzulegen!
Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung sind konkret darzulegen und nachzuweisen, Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend. Es ist vielmehr eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung erforderlich.
